Sicherheitspaket und Datengesetz beschlossen

REUTERS

Das Paket besteht aus einem Strafprozessrechtsänderungsgesetz, Änderungen im Sicherheitspolizeigesetz, der Straßenverkehrsordnung und des Telekommunikationsgesetzes 2003 sowie einem Bundesgesetz, das die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen und in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der EU auf Basis der Gegenseitigkeit weiter ausbaut.

Überwachungsinstrumente werden erweitert

Mit der Novelle erhält die Polizei Zugriff auf einen Großteil der Überwachungskameras im öffentlichen Raum, werden anonyme Wertkarten-Handys verboten (Die Identität des Besitzers muss ermittelt werden können.), wird ein „Bundes-Trojaner“ ermöglicht und eine Art Vorratsdatenspeicherung light etabliert.

Der „Bundestrojaner“ meint den Einsatz staatlicher Spionagesoftware zur Überwachung verschlüsselter Nachrichten bzw. von Messengerdiensten wie Whatsapp und Skype im Internet. Die Software kann etwa bei Verbrechen mit einer Strafobergrenze von mehr als zehn Jahren, bei einem Verdacht auf terroristische Straftaten oder bei Straftaten gegen Leib und Leben sowie die sexuelle Integrität mit einer Strafobergrenze von mehr als fünf Jahren eingesetzt werden.

Weiters im Paket enthalten: In Verdachtsfällen wird künftig eine anlassbezogene Vorratsdatenspeicherung in Form eines „Quick-Freeze-Modells“ möglich sein. Auch wird es Behörden erleichtert, Briefe und Pakete zu beschlagnahmen, ohne dass sich der Beschuldigte in Haft befinden muss. (Siehe dazu die Parlamentskorrespondenz)

„Abgespecktes“ Datengesetz beschlossen

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Regierung will Daten der Bürger für Forschung freigeben

foto: apa/jäger

Ermächtigungsgesetz liegt bereits im Parlament und soll ab 2019 gelten,  scharfe Kritik von Datenschützern

Die Regierung will persönliche Daten der Österreicher für die Forschung freigeben, darunter auch Informationen der elektronischen Gesundheitsakte ELGA. Ein entsprechendes Ermächtigungsgesetz liegt bereits im Parlament. Während Universitäten und Industrie die Pläne begrüßen, warnen Datenschützer vor Missbrauch ähnlich dem aktuellen Facebook-Skandal. Kritik übt auch die Datenschutzbehörde.

Beschlossen hat die Regierung die Änderungen schon am 21. März. Einer breiten Öffentlichkeit bekannt wurden sie trotz vorheriger Begutachtung bisher nicht – wohl auch deshalb, weil die Novelle des Forschungsorganisationsgesetzes (FOG) in einem der 13 „Datenschutz-Anpassungsgesetze“ der Regierung verborgen ist. Wobei die Datenschutzbehörde im Justizministerium schon in der Begutachtung kritisiert hat, dass die Pläne weit über bloße Anpassungen an das neue EU-Datenschutzrecht hinausgehen. (Siehe dazu: Ärztekammer empfiehlt „Patienten, aus Elga auszutreten„)

Auch Unternehmen erhalten Zugriff

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Glücksspielgesetz: Internetblockaden gegen illegales Glücksspiel

Der Entwurf für eine Glücksspielnovelle soll  den Behörden neue wirkungsvolle Mittel im Kampf gegen illegale Anbieter in die Hand geben.

Bei der Bekämpfung des illegalen Glücksspiels gilt als zentrales Problem  das illegale Online-Glücksspiel. Es gibt rund 2000 Internetseiten, die im Inland illegales Glücksspiel anbieten. Das illegale Online-Glücksspiel wird in aller Regel nicht von Österreich aus angeboten. Die Server stehen in Ländern mit zumeist gar keinen oder niedrigeren Spielerschutzstandards. Über das Internet sind diese Glücksspielangebote jedoch auch im Inland trotz gesetzlichen Verbots für Spieler frei verfügbar.

„IP-Blocking“  von Webseiten

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Überwachung versus IT- Sicherheit

Constanze Kurz / Chaos Computer Club

Im Regierungsprogramm hat sich die Regierung die „Schließung digitaler Sicherheitslücken in Österreich“ und den „ Schutz der Bürger vor den neuen Bedrohungen durch die Digitalisierung“ zum Ziel gesetzt.

Durch die jetzt geplante Einführung des „Bundestrojaners“ werden jedoch staatliche Bemühungen um mehr Cybersicherheit konterkariert. Kritiker, wie Vertreter der IT-Wirtschaft und die TU Wien, sehen es als problematisch an, wenn der Staat mit Steuergeld Sicherheitslücken kauft und so die Sicherheit von IT-Systemen – auch in öffentlichen Einrichtungen – schwächt.

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Wenn Algorithmen über die Zukunft entscheiden

Zahlungsverhalten in der Zukunft wird prognostiziert 

Ohne die sogenannte SCHUFA -Auskunft (Schutzgemeinschaft für Allgemeine Kreditsicherung) geht in Deutschland nichts: Kreditverträge aller Art, Versicherungsverträge, ein Bankkonto, eine  Mietwohnung oder einen Handyvertrag erhält man meist nur nach Vorlage einer SCHUFA -Auskunft. Als  führende – privatwirtschaftliche – Auskunftei Deutschlands verfügt die SCHUFA  laut eigenen Angaben aktuell über 813 Millionen Daten zu 5,3 Millionen Unternehmen und 67,2 Millionen Bürgern. Jeden Tag gibt die Schufa nach eigenen Angaben etwa 380.000 Auskünfte an ihre rund 9.000 Partnerunternehmen oder an Privatpersonen weiter.

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Sicherheitspaket: Regierung beschließt Überwachungsmaßnahmen

Foto: APA/dpa/Marc Müller

Subjektives Sicherheitsgefühl soll erhöht werden

Die Regierung hat ihr sogenanntes „Sicherheitspaket“ auf den Weg gebracht. Kernpunkte sind die Überwachung verschlüsselter Nachrichten, die Ausweitung optischer und akustischer Überwachung sowie die Nutzung von Videoüberwachung zur Verfolgung von Straftaten. Laut Innenminister Herbert Kickl seien die Maßnahmen nötig gewesen, um einerseits das subjektive Sicherheitsgefühl zu stärken, andererseits den Methoden Krimineller eine Antwort zu liefern. Mit dem „Sicherheitspaket“ sage man dem staatsfeindlichen Terrorismus und der schweren Kriminalität den Kampf an. Kickl und Justizminister Josef Moser sehen darin keine Massenüberwachung.

Auch die visuelle und akustische Überwachung des öffentlichen Raums – etwa auf Flughäfen oder Bahnhöfen – wird ausgeweitet.

Quick-freeze“ und weniger Briefgeheimnis

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Der digitale Überwachungsstaat – am Beispiel China

Niemand kann mehr seine Handlungen oder seinen Aufenthaltsort verbergen

Auf den ersten Blick sieht der neueste Ausrüstungsgegenstand der Polizisten in Zhengzhou nicht viel anders aus als eine gewöhnliche Sonnenbrille. Doch die schwarz getönten Brillen, mit denen die Beamten in der Hauptstadt der chinesischen Provinz Henan seit kurzem auf Streife gehen, haben es in sich. Denn in Zusammenspiel mit einer hochmodernen Gesichtserkennungs-Software und im Hintergrund arbeitenden Datenbanken können mit ihrer Hilfe alle Passanten im Blickfeld präzise und innerhalb von Sekunden identifiziert werden. Hinter dem misstrauischen Blick eines Polizisten steckt in China damit nicht mehr nur die Staatsmacht – sondern auch die geballte Macht der Künstlichen Intelligenz.

Es herrscht biometrische Ausweispflicht

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So funktioniert „Big Data“

Was Daten über uns verraten

Jede im Internet getätigte Aktion produziert verarbeitbare Daten, ob der Nutzer will oder nicht. Und durch die Verknüpfung scheinbar harmlos oder gar nutzlos erscheinender Daten können teilweise die abstraktesten Dinge über Nutzer herausgefunden werden.

Der Informatiker David Kriesel  hat zwei Jahre lang alle Beiträge, die auf Spiegel-Online erschienen sind, gespeichert und dann nach unterschiedlichsten Kriterien ausgewertet (sog. SpiegelMining).  Er zeigt in einem Vortrag sehr anschaulich und verständlich, wie  „Big Data“ Daten interpretiert und welche erstaunlichen Ergebnisse man daraus ableiten kann.

Folgt man seinen Gedankengängen, erahnt man, welche Möglichkeiten auch Staaten das Speichern und Auswerten von Daten seiner Bürger (z.B. durch Vorratsdatenspeicherung) bietet.

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„Big Data“ – auf dem Weg zum gläsernen Richter (2)

„Big Data“ birgt Gefahren für rechtsstaatliche Prinzipien

Es zeigt sich, dass die Gefahr besteht, dass durch den Einsatz von „Big Data“ in der „digitalen“ Justiz rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung, der Grundsatz der Waffengleichheit und des  fairen Verfahrens verletzt werden könnten, auch die Verständlichkeit und Lesbarkeit richterlicher Entscheidungen könnte durch „automatisierte“ Entscheidungsfindung leiden.

Algorithmen sind nicht neutral

Der Einsatz von „Big Data” birgt auch die Gefahr, dass bereits bestehende Vorurteile und Stereotypen weiter verfestigt werden. Auch sind Algorithmen nicht neutral, sondern sie spiegeln die jeweils bestehende Rechtslage wider. Die Geschäftsmodelle der Internet-Big-Five basieren auf der amerikanischen Verfassungsrechtslage, nach der staatliche Eingriffe und Restriktionen unternehmerischer Tätigkeit absolut verpönt sind. Indem die US-Internetkonzerne in Europa genauso agieren wie in den USA, nehmen sie die Verletzung europäischer Normen, insbesondere der Grundrechte, billigend in Kauf.

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„Big Data“ – auf dem Weg zum gläsernen Richter (1)

In den USA ist bereits ein Programm erhältlich, welches erlaubt, die Entscheidungspraxis einzelner Richter detailliert zu analysieren (hier abrufbar: Judge Analytics Tutorial).

Bart van der Sloot vom “Tilburg Institute for Law, Technology, and Society (TILT)in den Niederlanden hat für das Europäische Netzwerk der Justizräte (ENCJ) untersucht, was „Big Data“ für die „digitale“ Justiz bedeutet, insbesondere welche neuen Gefahren drohen bzw. welche neuen Möglichkeiten entstehen könnten.

Feststeht bereits, dass “Big Data” Auswirkungen auf jeden einzelnen Verfahrensschritt vor Gericht haben kann: Von der Einbringung der Klage, über den Zugang zu Akten und Dokumenten, die Verhandlung bis zur Entscheidung und dem Zugang zu den Entscheidungen.

Auswertung von Entscheidungen durch neuronale Netze

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