Maiforum (3): Know Your Enemy – oder „Wie böse ist Litigation PR“?

Saskia Wallner

Litigation PR, also die kommunikative Begleitung von rechtlichen Auseinandersetzungen, wird von RichterInnen ebenso wie von JournalistInnen vielfach kritisch gesehen:

Penetrante Berater versuchen mit fragwürdigen Methoden und jenseits moralischer Grenzen, eine Causa in den Medien in eine bestimmte Richtung zu drehen, also ihr einen „Spin“ zu geben, der dann vom Boulevard dankbar aufgenommen wird. Möge die Panel-Diskussion beim Maiforum 2017 zu einer gewissen Relativierung dieses Eindrucks beigetragen haben …

von Saskia Wallner

In der Tat ist es die Aufgabe von Litigation PR ExpertInnen, ihre Klienten kommunikativ sicher und möglichst unbeschadet durch ein Gerichtsverfahren zu navigieren. Und ja, im Idealfall gelingt es, die Deutungshoheit über die Causa zu gewinnen und die Reputation des Klienten zu schützen. Dass professionelle BeraterInnen sich dabei an den Ehrenkodex des Public Relations Verbands PRVA halten, versteht sich von selbst (siehe prva.at/ueber-uns/ethik). Eine enge Zusammenarbeit mit den RechtsanwältInnen ist in dieser Disziplin unerlässlich und hilft dabei, das Verfahren nicht nur vor Gericht, sondern auch im „court of public opinion“ (James F. Haggerty) zu gewinnen. Denn KommunikationsberaterInnen sind üblicherweise gut darin, Botschaften zu entwickeln und Geschichten zu erzählen, was Gerichtsakten in der Regel nicht tun … „The court papers don´t tell the story“ (abermals Haggerty).

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Maiforum 2017 (2) Datenschutz und Amtsgeheimnis als Ausrede

Hans Peter Lehofer

Es sind neben den großen Internetkonzernen vor allem die Nationalstaaten, die sich für persönliche Daten interessieren. EU-Verordnungen und nationale Gesetzesvorhaben ermächtigen Verwaltungsbehörden immer öfter, persönliche Daten in Register und Datenbanken zu erfassen.

Während der Bürger/die Bürgerin also gläserner und gläserner wird, lassen sich die Behörden tendenziell immer weniger in die Karten schauen. In Österreich errichten Behörden einen Schutzwall aus Amtsgeheimnis und Datenschutz, der es nahezu unmöglich macht, zu erfahren, über welche Informationen Behörden verfügen. So zählt Österreich (weltweit!) zu den Schlusslichtern in Frage der Informationsfreiheit.

Das trifft nicht nur die interessierten Bürgerinnen und Bürger, sondern mit der Digitalisierung zunehmend auch die Verwaltungsgerichte, die von verfassungswegen eigentlich die Behörden kontrollieren sollten.  Hier ist anzumerken, dass es sich um kein spezifisch österreichisches Phänomen handelt, sondern diese Problem für alle Verwaltungsgericht in Europa ein Thema ist.

In seinem Vortrag unter dem Titel „Allwissender Staat – unwissender Bürger?“ beschäftigte sich Hans Peter Lehofer, Richter des Verwaltungsgerichtshofes,  mit den aktuellen Entwicklungen der europäischen Rechtsprechung hinsichtlich des Zugangs zu Informationen. Er zeigte auf, dass die restriktive Handhabung des Auskunftspflichtgesetzes und des Datenschutzgesetzes durch österreichische Behörde dazu führt, dass mitunter sogar  über öffentlich verfügbare Daten keine Auskunft erteilt wird.

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Maiforum 2017 (1): Nur wenige wissen, was passiert

Yvonne Hofstetter

Yvonne Hofstetter ist nicht nur Spezialistin für die intelligente Auswertung von Daten und Datenfusionssystemen, sie ist auch Juristin. Das ermöglicht ihr einen eigenen Blick auf die Entwicklung der Digitalisierung und die Folgen für den Rechtsstaat.

Die Digitalisierung ist unumkehrbar, gleichzeitig wissen nur wenige was passiert und wie es passiert, so Hofstetter. Während durch die erste Industrialisierung Maschinen zu Werkzeugen der Menschen wurden, ersetzen im sog. zweiten Maschinenzeitalter lernende Maschinen menschliche Arbeit. Diese Entwicklung betrifft unmittelbar die Grundrechte.

Verletzung europäischer Normen

Besonderen Wert legte Hofstetter auf die Feststellung, dass Soziale Medien und Suchmaschinen in erster Linie nicht der Information dienen, sondern Werbeplattformen sind, mit denen Geld verdient wird. Die dahinter stehenden Internetkonzerne, haben ihren Sitz allesamt in den USA.  Aus diesem Grund spiegelten die Geschäftsmodelle der Konzerne die amerikanische Verfassungsrechtslage wider, nach der staatliche Eingriffe und Restriktionen unternehmerischer Tätigkeit absolut verpönt sind. Indem Internetkonzerne in Europa genauso agierten wie in den USA, werde die Verletzung europäischer Normen, insbesondere der Grundrechte, billigend in Kauf genommen.

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ÖsterreicherInnen bekommen „Elektronische Identität“

In Umsetzung  der sogenannten  eIDAS-Verordnung  der Europäischen Union wird die Bürgerkarte zum „Elektronischen Identitätsnachweis“ (E-ID) ausgebaut.

Dadurch können  einerseits Behörden persönliche Daten digital erfassen und mit Dokumenten verknüpfen, anderseits werden damit auch die technische Möglichkeiten geschaffen, um  die diversen elektronischen Ausweise der einzelnen Mitgliedsländer auch in allen anderen EU-Staaten lesbar zu machen. Eine entsprechende Novelle zum  E-Governmentgesetz befindet sich in Begutachtung, die Beschlussfassung ist noch vor Sommer vorgesehen.

Registrierung erfolgt von Amtswegen

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Österreich bekommt ein Transparenzregister

Erstmals sollen in Österreich die wahren wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, Stiftungen, Vereinen und Trusts in einem einheitlichen Register erfasst werden.

Damit werden Vorgaben der Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union (Richtlinie (EU) 2015/849)   umgesetzt. Das Finanzministerium hat dazu den Entwurf für ein Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG zur Begutachtung ausgesendet.

Das Register wird durch die beim Bundesminister für Finanzen eingerichtete Registerbehörde geführt. Als gesetzliche Dienstleisterin bedient sich die Registerbehörde der Bundesanstalt Statistik Austria, die das Register auf Basis des Unternehmensregisters betreibt.

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Europas Verwaltungen und Microsoft: Gefährliche Abhängigkeit

Österreich und andere EU-Staaten nutzen Software von Microsoft in ihrer Verwaltung. Sie machen sich immer mehr vom US-Konzern abhängig – und bezahlen dafür Milliarden. Michael Waidner, Direktor des Fraunhofer-Instituts für sichere Informationstechnik und einer der führenden europäischen Experten für Cyber-Sicherheit, befürchtet den Verlust der „digitalen Souveränität“ Europas. 

Staaten und die Europäische Union müssten „in der Lage sein, zu testen ob Hardware und Software ihrer Informationstechnik nur das tun, was sie sollen und nichts sonst“. Darum sollten alle Staaten darauf bestehen, dass „ihre Experten alle nötigen Informationen haben, um die Software in sicherheitsempfindlichen Sektoren zu testen.“ Das sei aber mit den Produkten von Microsoft bisher nicht möglich, heißt es weiter. Das US-Unternehmen hält grundsätzlich den sogenannten Quellcode für seine Programme geheim. Doch ohne ihn gebe es „keine digitale Souveränität“.

Kommission und Regierungen gegen EU-Parlament

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EU-Kommission: Künstliche Intelligenz soll Richterauswahl objektivieren

War klar, oder?

Die Europäische Kommission geht bei der Richterauswahl neue Wege.

Gemeinsam mit 19 judiziellen Ausbildungseinrichtungen aus den EU-Mitgliedsstaaten wurde von der Generaldirektion Justiz das Projekt „Salomon“ entwickelt, eine lernfähige Software zur Richterauswahl.

„Die Herausforderungen an den Richterberuf sind immens gestiegen, da brauchen wir die besten Köpfe“, so die Sprecherin der  Justizkommissarin Jourová bei der Vorstellung des Projektes in Brüssel.

Das Programm verarbeitet  persönliche Daten der Bewerber aus verschiedensten Bereichen: Die klassischen Bewerbungsdaten über Ausbildungs- und Berufslaufbahn, die Auswertung der Profile der Bewerber aus den sozialen Netzen – wie Twitter, LinkedIn oder Facebook – und die Daten aus einem persönlichen Interview mit dem Bewerber.

Bei diesem Interview überprüft eine Software die Stimme und die Mimik des Bewerbers auf Emotionen, wodurch Rückschlüsse auf die Belastbarkeit und Glaubwürdigkeit des Bewerbers möglich sind. Aus diesen Datenmengen errechnet „Salomon“ ein Ranking der Kandidaten.

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Wiener Innovationsgespräche: ,Sozialen Medien‘, Datenschutz und Fake News

Max Schrems spricht am Donnerstag, 23. März 2017, über die Digitalwirtschaft. Wie aus harmlos erscheinenden Daten Persönlichkeitsprofile hochgerechnet werden und wie die Industrie systematisch die Gesetze bricht. Mit seiner Initiative europe-v-facebook.org hat er das soziale Netzwerk bereits zu mehr Transparenz und einem verantwortungsvolleren Umgang mit den Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer gezwungen. Heuer hat er …

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Deutschland: Rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer

schwerpunkt-digitalisierung-logoAutonomes Fahren ist eine Schlüsseltechnologie beim Mobilitätswandel – bisher war es allerdings, juristisch gesehen, verboten. Nun hat die deutsche Bundesregierung ein Gesetz verabschiedet, das alles regeln soll. Kern des Gesetzes ist die rechtliche Gleichstellung von menschlichem Fahrer und Computer.

Hoch- oder vollautomatisierte Fahrsysteme dürfen damit künftig die Fahraufgabe selbstständig übernehmen. Der Fahrer darf dem Gesetz zufolge bei der hochautomatisierten Fahrt die Hände vom Lenker nehmen, um etwa im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken. Eine Rückübernahme der Fahrzeugsteuerung durch den Fahrer sei nur dann vorgeschrieben, wenn das System ihn dazu auffordert.

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Digitale Autobahnvignette bringt automatische Kennzeichenerfassung

schwerpunkt-digitalisierung-logoDie Autobahnvignette wird es ab 2018 auch digital geben. Diese digitale Vignette kann per App oder über Website der ASFINAG gekauft und ist an das Kennzeichen gebunden. Um zukünftig Mautpreller zu erwischen, wird dazu die automatische Vignettenkontrolle der ASFINAG aufgerüstet. Bisher erfassen Überkopfkameras die Vignette automatisch.

Wird diese nicht erkannt, wird ein Foto abgespeichert. Das Foto wird händisch kontrolliert. Können die Mitarbeiter auf dem Foto keine Vignette erkennen, folgt die Aufforderung zum Zahlen einer Ersatzmaut. Zu den Überkopfkameras kommen jetzt automatische Kennzeichenscanner hinzu. Diese erfassen das Kennzeichen und gleichen in der Datenbank ab, ob eine digitale Vignette dafür angemeldet wurde.

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