Im kommenden Jahr dürfte die Digitalisierung vieler Lebensbereiche immer mehr Gestalt annehmen. Hier ein Überblick über bereits beschlossene Maßnahmen und deren Umsetzung auf nationaler und europäischer Ebene – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.
Autobahnvignetten werden digital
Die digitale Vignette kann per App oder über die Website der ASFINAG gekauft werden und ist an das Kennzeichen gebunden. Um zukünftig Mautpreller zu erwischen, wird dazu die automatische Vignettenkontrolle der ASFINAG aufgerüstet.
Bisher erfassten Überkopfkameras die Vignette automatisch. Wurde diese nicht erkannt, folgte die Aufforderung zum Zahlen einer Ersatzmaut. Zu den Überkopfkameras kommen jetzt automatische Kennzeichenscanner hinzu. Diese erfassen das Kennzeichen und gleichen in der Datenbank ab, ob eine digitale Vignette dafür angemeldet wurde.
Neu ist eine Online-Vignettenevidenz der Asfinag, wo jeder durch Eingabe eines Kennzeichens kostenlos abfragen kann, ob ein Fahrzeug ein digitales Pickerl hat. Damit werden auch Umregistrierungen auf neue Kennzeichen massiv erleichtert.
Unfallmeldesystem E-Call
Emergency Call, kurz eCall, heißt das neue Unfallmeldesystem, mit dem ab März 2018 alle neugebauten Pkws und Lkws (mit bis 3,5 Tonnen höchstzulässigem Gesamtgewicht) ausgerüstet sein müssen. Die Geräte sollen nach einem Verkehrsunfall GPS-Daten automatisch an die einheitliche europäische Notrufnummer 112 melden und rasche Rettungsmaßnahmen einleiten. Mit dem vom EU-Parlament beschlossenen System kann auch manuell eine Sprachverbindung zur Notrufzentrale hergestellt werden.
Autonomes Fahren und Unfalldatenschreiber
Das Europäisches Parlament und Europäischer Rat haben bereits eine Verordnung zur Regelung des autonomen Fahrens von Fahrzeugen in der gesamten Europäischen Union ausgearbeitet.
Neben der Genehmigung und der Marktüberwachung enthält diese Verordnung auch Bestimmungen zur verpflichtenden Einführung von Unfalldatenschreibern. Die aufgezeichneten Daten sollen auch unabhängigen Dritten, beispielsweise der gegnerischen Versicherung, zugänglich gemacht werden müssen, wenn die Daten „zur Geltendmachung, Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen […] benötigt werden“.
Von Verbraucherschützern wird gefordert, dass die Hoheit über alle personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten beim Fahrzeughalter bzw. Zulassungsbesitzer liege müsse. Die Digitalisierung der Mobilität sollte „keinen Vorwand für eine flächendeckende Einführung automatisierter Kontrollen, etwa zur automatisierten Feststellung von Ordnungswidrigkeiten, im Verkehrsbereich bieten“.
Digitale Identität, digitale Behördenwege, zentralisierte Datenregister
In Umsetzung der sogenannten eIDAS-Verordnung der Europäischen Union sind die Einführung einer flächendeckenden digitalen Identität für alle StaatsbürgerInnen sowie die Schaffung eines einheitlichen, staatlich gesicherten Identitätsmanagementsystems geplant. Bürger sollen künftig unter dem Schlagwort „digitale Identität“ Personalausweis, Führerschein und E-Card etwa via Handy-App abrufen können – auf freiwilliger Basis. Die Regierung plant die Einführung eines „Bürger- und Unternehmerkontos“, mit dem Amtswege online erledigt werden können. In einem ersten Schritt sollen die zehn wichtigsten Behördengänge digitalisiert werden.
Weitere Pläne reichen hin zu einer kompletten Zentralisierung aller Datenbestände von Sozial-, Finanz- und Sicherheitsbehörden. Auf oesterreich.gv.at soll zudem ein zentrales Portal für alle Behördenwege eingerichtet werden, das help.gv.at ersetzen soll. Über dieses Portal sollen auch zentralisierte Datenschutzauskünfte aus diversen staatlichen Registern abrufbar sein.
Österreich bekommt ein Transparenzregister
In – verspäteter – Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie der Europäischen Union (EU 2015/849) ist das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz – WiEReG in Kraft getreten. Damit sollen in Österreich die wahren wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, Stiftungen, Vereinen und Trusts in einem einheitlichen Register erfasst werden. Das Register wird durch die beim Bundesminister für Finanzen eingerichtete Registerbehörde geführt. Als gesetzliche Dienstleisterin bedient sich die Registerbehörde der Bundesanstalt Statistik Austria, die das Register auf Basis des Unternehmensregisters betreibt.
Meldung muss bis 1. Juni 2018 erfolgen
Die Meldung der Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer an das Register erfolgt gemäß § 5 WiEReG durch die Rechtsträger selbst im elektronischen Weg über das Unternehmensserviceportal des Bundes. Durch die Anmeldung beim Unternehmensserviceportal wird jeder Rechtsträger eindeutig identifiziert. Daneben besteht die Möglichkeit die Meldung durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter durchführen zu lassen.
Während der Meldung erfolgt ein Abgleich der Meldedaten mit den jeweiligen Stammzahlenregistern, sodass inländische wirtschaftliche Eigentümer und oberste Rechtsträger nur gemeldet werden können, wenn deren Daten auch in den entsprechenden Stammzahlenregistern (ZMR, Firmenbuch) enthalten sind. Bei wirtschaftlichen Eigentümern ohne gemeldeten Wohnsitz im Inland ist ein Kopie des Reisepasses über das Unternehmensserviceportal hochzuladen.
Zur Sicherstellung der Meldepflichten werden auch Sanktionen vorgesehen. Wenn ein Rechtsträger eine Meldung nicht oder nicht ordnungsgemäß erstattet, dann kann die örtlich zuständige Abgabenbehörde eine Zwangsstrafe gemäß § 111 BAO androhen. Wird die Meldung innerhalb der gesetzten Frist nicht erstattet, dann wird die Zwangsstrafe verhängt. Vorsätzliche Verletzungen der Meldepflichten, beispielweise durch die Abgabe einer falschen Meldung werden als Finanzordnungswidrigkeit mit einem Strafrahmen von bis zu 200 000 Euro geahndet.
Biometrische Einreisekontrolle
Eine Änderung im Schengener Grenzkodex führt dazu, dass auch Daten von EU-Bürgern bei der Einreise in die EU lückenlos mit dem Schengener Informationssystem abgeglichen werden müssen. Bisher war dies nur bei Drittstaatsangehörigen der Fall. Bereits seit Oktober letzten Jahres sind alle Schengenländer dazu verpflichtet, sowohl bei Drittstaatsangehörigen als auch bei EU-Bürgern eine „lückenlose Abfrage“ durchzuführen.
Durch eine biometrische Gesichtserkennung soll sichergestellt werden, dass der Passinhaber und das Passbild übereinstimmen. Zu Testzwecken wurden bis zum Jahresende 2017 im Ein- und Ausreisebereich des Flughafens Wien-Schwechat zusätzlich zu den personell besetzten Grenzkontrollen 25 E-Gates mit Gesichtsfelderkennung eingerichtet, im Frühjahr sollen 25 weitere folgen.