Überwachung ohne Verdacht gefährdet Meinungs- und Versammlungsfreiheit
Im Jahr 2016 hatte eine Untersuchung der Georgetown University in Washington ergeben, dass in den USA jeder zweite Erwachsene, also 117 Millionen Menschen, in Gesichtserkennungsdatenbanken der Strafverfolgungsbehörden auftauchen – meist ohne ihr Wissen und ohne klare Regelung für die Speicherung dieser Daten.
Im Mai 2018 haben die einflussreiche US-Bürgerrechtsorganisation ACLU und zahlreiche weitere Organisationen den Internetkonzern Amazon eindringlich aufgefordert, seine Gesichtserkennungstechnologie „Rekognition“ nicht mehr den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. In dem Brief an Unternehmenschef Jeff Bezos warnten die Bürgerrechtsorganisationen vor enormen Schäden für die Demokratie durch den Amazon-Dienst.
Die Anleitungen zu dem Programm läsen sich „wie eine Gebrauchsanweisung für autoritäre Überwachung“, erklärte die kalifornische ACLU-Vertreterin Nicole Ozer. „Wenn ein gefährliches Überwachungssystem wie dieses erst einmal gegen die Öffentlichkeit gerichtet ist, kann der Schaden nicht ungeschehen gemacht werden.“
Gesichtserkennung verwechselte US-Abgeordnete mit Straftätern
Die beim Europarat angesiedelte „Europäische Kommission für die Effizienz der Justiz“ (European Commission for the efficiency of justice – CEPEJ) hat sich erstmals umfassend mit den Auswirkungen der Digitalisierung auf die Justiz beschäftigt, da die Kommission in dieser Debatte eine wichtige Rolle übernehmen will.
Ab heute gilt die EU-Datenschutz Grundverordnung. Hinter dem Wortungetüm steht ein Gesetz, das EU-Bürgern das Recht auf die eigenen Daten wiedergeben will.
Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat die Aufnahmen sogenannter Dashcams als Beweismittel vor Gericht zur Klärung von Verkehrsunfällen für zulässig erklärt.
