Informationsfreiheitsgesetz: Kritische Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter

Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hat zum vorgelegten Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes eine Stellungnahme abgegeben, welche eine Ausdehnung einer Informationspflicht auf die Organe der Gerichtsbarkeit in der vorliegenden Form ablehnt.

Mangelnde Trennung von Justiz und Verwaltung

Aus Sicht des DVVR widerspricht die im Entwurf vorgesehene Verpflichtung der Organe der Gerichtsbarkeit, im Fall der Verweigerung der verlangten Information einen Bescheid zu erlassen, dem verfassungsgesetzlichen Grundsatz der Trennung der Justiz von der Verwaltung nach Art. 94 Abs. 1 B-VG, weil ein Organ entweder ein solches der Gerichtsbarkeit oder der Verwaltung zu sein hat. Anders verhalte es sich mit den Organen der monokratischen Justizverwaltung, die im Hinblick auf ihre Leitungsfunktion sehr wohl Bescheidkompetenz haben (vgl. Art. 87 Abs. 2 B-VG).

Beträchtlicher Mehraufwand; Diffizile Abwägung von Geheimhaltungsinteressen 

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Hauptausschuss genehmigt COVID-19-Notmaßnahmenverordnung

ÖVP, Grüne und SPÖ stellen mehrheitlich Einvernehmen über Weihnachtsregelungen her

Der Hauptausschuss des Nationalrats hat am Dienstag mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und SPÖ das Einvernehmen über die von Gesundheitsminister Rudolf Anschober vorgelegten Änderungen der 3. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung hergestellt. Damit können die von der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen anlässlich der erwartbaren Sozialkontakte zu den Weihnachtsfeiertagen am Samstag, dem 26. Dezember, in Kraft treten und sollen einen neuerlichen Anstieg der Zahl an Neuinfektionen verhindern.

Anschober: Maßnahmen wegen kontaktintensiven Feiertagen notwendig

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Wir trauern um unseren lieben Kollegen, Heinrich Zens

Tief bestürzt trauern wir um Dr. Heinrich Zens, Senatspräsident am Verwaltungsgerichtshof und langjähriger Standesvertreter. Er ist völlig überraschend im Alter von 63 Jahren verstorben. Heinrich Zens hat lange Jahre die Anliegen der VerwaltungsrichterInnen nicht nur auf nationaler Ebene mit großem Sachverstand und Begeisterung vertreten, er war auch maßgeblich am Aufbau der Europäischen Verwaltungsrichter-Vereinigung (AEAJ) beteiligt. …

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RZ Editorial 11/20: Trübe Aussichten

Der Titel dieses Editorials bezieht sich nicht auf einen herbstlichen Wetterbericht, sondern die Situation in der österreichischen Gerichtsbarkeit. Die Anfallszahlen des Jahres 2019, wo COVID-19 noch kein Thema war, wiesen bereits einen Personalbedarf von mehr als 70 Richter*innen aus. von Christian Haider Nach einem Frühjahr im Notbetrieb und einem Sommer, wo viele hofften, dass das …

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COVID-19-Maßnahmengesetz: Würden neue Strafen gelten? Die rechtlichen Fragen im Corona-Herbst

Die Koalition will die Regeln besser absichern. Die Verwaltungsrichter fordern Eilverfahren am VfGH, damit dieser nicht erst Monate später entscheiden kann.

Ein Beitrag in der „Presse“ greift die Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter (DVVR) zur aktuellen Novelle des COVID-19–Maßnahmengesetzes auf und verweist darauf, dass es die Verwaltungsgerichte waren, die im Frühjahr als Erste die Coronamaßnahmen der Regierung überprüften und mehrere Strafen kippten und es die Verwaltungsrichter sind, die im Zusammenhang mit der von der Regierung geplanten Verschärfung der Coronaregeln nun einen besseren Rechtsschutz für die Bürger vor dem Verfassungsgerichtshof fordern.

Der Beitrag weist auch darauf hin, dass für ein vom DVVR gefordertes Eilverfahren vor dem Höchstgericht eine Gesetzesänderung notwendig wäre. Diese wurde von der Verfassungsministerin Edtstadler allerdings bereits mit dem Hinweis abgelehnt, in einem Eilverfahren würden die Streitparteien zu wenig gehört.

Gerichte zeigen Exekutive die Schranken ihrer Gestaltungsmacht

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COVID-19-Maßnahmengesetz: Dachverband der Verwaltungsrichter fordert weiteren Rechtsschutz gegen Grundrechtseinschränkungen

Im Begutachtungsverfahren zur Novellierung des COVID-19-Maßnahmengesetzes übt der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) scharfe Kritik an den geplanten Änderungen. Insbesondere das Fehlen eines effektiven gerichtlichen Rechtschutzes gegen mögliche behördliche Maßnahmen wird gerügt.

Fehlende Offenlegung der Entscheidungsgrundlagen

So ermögliche der Gesetzgeber mit der Neufassung des COVID-19-Maßnahmengesetzes  eine Ausweitung der freiheitsbeschränkenden Maßnahmen bis hin zu einem generellen Ausgangsverbot (Ausgangssperre). Diese Maßnahmen könnten – laut Entwurf – auf  Basis des Wissenstandes über die Verbreitung von COVID-19 erforderlich sein. Welches fakten-/evidenzbasierte Wissen damit gemeint ist,  bleibe ebenso offen wie die Frage, welche Beschränkungen überhaupt (gesundheitspolitisch) erforderlich sind. So sei nach der Datenlage des Gesundheitsressorts schon die Beschränkung des Betretens bestimmter Orte in Verbindung mit der Einhaltung von Abstandsregeln und Hygiene eine ausreichende Maßnahme gewesen, da der Höchststand an Erkrankungen in Österreich bereits Ende März überwunden war.

Verlagerung der Staatsgewalt hin zur Exekutive

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Verwaltungsrichter fordern rascheren Rechtsschutz

Eine Pflicht-Tracking-App zur Coronavirus-Kontrolle wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte auf Datenschutz und Freiheit, stellen die Verwaltungsrichter fest. Sie appellieren an die Regierung, bei ihren Maßnahmen „die Grundsätze des Rechtsstaats nicht außer Kraft zu setzen“ und Verhältnismäßigkeit zu wahren. Besonders wichtig wäre ein rascherer Rechtsschutz, sagte Sprecher Markus Thoma.

Auch für die Verwaltungsrichter ist klar, dass „außergewöhnliche Gefahren besondere Maßnahmen erfordern“, heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der – in einem Dachverband zusammengeschlossenen – Vereinigungen der Richter des Verwaltungsgerichtshofs, des Bundesverwaltungsgerichts, der Verwaltungs- und der Finanzgerichte.

Richter: Maßnahmen müssen verhältnismäßig sein

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Dachverband der Verwaltungsrichter: Maßnahmen der Regierung zur Corona-Pandemiebekämpfung müssen verhältnismäßig bleiben   

In einer Presseerklärung nimmt der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) zu den aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Stellung. Grund dafür sind die von der Regierung angestellten Überlegungen, die Bewegungsfreiheit der Bürginnen und Bürger an die Verwendung eines App zu knüpfen. 

Der DVVR stellt dazu fest, die Verwaltungsrichterinnen und – Richter seien sich bewusst, dass außergewöhnliche Gefahren besondere Maßnahmen erfordern. So dringend Maßnahmen zur Vermeidung von Tod und Leid aber auch erscheinen, so unentbehrlich ist es dabei, die Grundsätze des Rechtsstaats nicht außer Kraft zu setzen und die gebotene Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen im Auge zu haben.  Ein Eingriff in die Grund- und Freiheitsrechte dürfe nur erfolgen, soweit dieser Eingriff unbedingt erforderlich, zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und mit der geringstmöglichen Beeinträchtigung dieser Rechte verbunden ist.

Corona-Krise darf nicht Deckmantel für digitale Überwachung sein

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UNO-Konferenz in Doha: Richterliche Integrität als globales Thema (3)

Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen am Obersten Gerichtshof in Quatar

Gendergerechte Justiz

Ein weiterer Schwerpunkt der Konferenz waren Beiträge von Vertreterinnen der International Association of Women Judges“ (IAWJ) für eine gendergerechte Justiz.

Anhand konkreter Beispiele wurde deutlich, wie unterschiedlich die Problemstellungen in diesem Bereich sein können. So besteht für Richterinnen in Südkorea das größte Problem darin, dass sie verpflichtet sind, für bestimmte Perioden von einem Stadtgericht  auf ein Landgericht zu wechseln, weil es für die Gerichte am Land viel zu wenige Bewerberinnen und Bewerber gibt. Auf Grund der traditionellen Rollenbilder stellen diese Wechsel Richterinnen, die Kinder oder zu betreuende Angehörige haben, vor schwierige  Herausforderungen, welche Männer nicht haben. Die Richterinnen in Südkorea  fordern daher einen Systemwechsel.

In Mexiko versucht die Justiz, für Richterinnen und nichtrichterlichen weiblichen Bediensteten in jedem Gericht Still-Räumlichkeiten und Kinderbetreuungen einzurichten, da viele davon Alleinerzieherinnen sind und diese sonst ihren Beruf nicht ausüben könnten. In Madagaskar besteht das größte Problem dagegen darin, dass es viel zu wenige männlichen Bewerber für das Richteramt und daher eine Männerquote (20%) eingeführt wurde.

„Justitia“ ist eine Frau

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