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Siegfried Königshofer
Die gemeinsame Erklärung aller richterlichen Interessenvertretungen zur Schaffung von Verwaltungsgerichten erster Instanz vom 26. Oktober 2011 ist eine Erklärung von großer Symbolkraft. Sie macht deutlich, dass die Einrichtung von Verwaltungsgerichten nicht nur ein wesentlicher Teil der seit vielen Jahren diskutierten Verwaltungsreform wäre, sondern gleichzeitig auch eine der größten Justizreformen der letzten Jahrzehnte.
Die wesentliche Zielrichtung dieser Erklärung besteht folgerichtig darin, in Österreich ein Justizsystem mit einheitlichen Standards auf europäischem0 Niveau für alle Richter zu etablieren.
Eine von der Tageszeitung Die Presse durchgeführte Meinungsumfrage hat ein klares Ergebnis gebracht: eine deutliche Mehrheit der Leser hat sich für eine Erhöhung der Beamtengehälter ausgesprochen.
Laut einer unlängst vom Kuratorium für Verkehrssicherheit veröffentlichten Statistik ist der August jener Monat im Jahr mit den meisten von alkoholisierten Fahrzeuglenkern verursachten Verkehrsunfällen. Aber auch die durch die Einnahme von Drogen beeinträchtigten Verkehrsteilnehmer stellen zunehmend ein Risiko im Straßenverkehr dar.
„Perspektive 15.000! Was tun?“ Unter diesem Thema stand die am 7.10.2011 beim UVS Wien abgehaltene Dienststellenversammlung.
Die Justizsprecher der drei stärksten Parteien sagen offen, warum aus einer großen Staatsreform nichts wird. Dafür soll es Reformen bei der Schiedsgerichtsbarkeit geben – mit raschem Zugang zum Obersten Gerichtshof.