Die Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gehöre weiterhin zu den Prioritäten der Europäischen Union. Dies betonten die Berichterstatter Luigi Berlinguer und Philip Claeys bei einer gemeinsamen Sitzung des Rechtsausschusses (JURI) und des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) am 21. Juni 2012.
Nach Maßgabe des – zum Kommissionsvorschlag KOM(2011) 759 über die Auflegung eines Justizprogramms für den Zeitraum 2014-2020 diskutierten – Berichtsentwurfs, solle dabei die Stärkung einer einheitlichen europäischen Rechtskultur im Vordergrund stehen. Insofern könne der Weg nur über die Angehörigen der Rechtsberufe führen. Da es ihnen obliege, die betreffenden Rechtsvorschriften anzuwenden, müsse deren Aus- und Weiterbildung auch besonders gefördert werden.
Mit den in dieser Ausgabe der ZUV erscheinenden Fachbeiträgen widmen wir uns gleichermaßen der Vergangenheit und der Zukunft.
Der UVS Wien hat das Aufbrechen der Türe bei einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt, weil weder die Sicherheit der Beamten noch andere wichtige Gründe den Einsatz der Ramme erfordert hätten. Als idR von der gerichtlichen Anordnung nicht gedeckter Exzess bedürfe ein solcher Entschluss der ausführenden Polizeiorgane einer besonderen Begründung, welche etwa im notwendigen Schutz der Kriminalbeamten vor bekannt aggressiven oder mutmaßlich bewaffneten Tatverdächtigen liegen könne (was hier nicht der Fall war).
„Die Verwaltungsgerichte in der Europäischen Union“ war das Thema der von der UVS-Vereinigung gemeinsam mit der Vereinigung der Euroäischen Verwaltungsrichter am 12.4.2012 in den Prunkräumen des Wiener Rathauses veranstalteten internationalen Konferenz.