Unter dem Titel „fight for your rights“ fand vom 5. bis 7. 11. das 3. Justizwochenende (JUWE) in Mattsee statt. In einer Podiumsdiskussion wurde das Thema „Medienkampf!?- Wechselwirkungen von Justiz und Medien“ von Frederick Lendl (OGH), Gerhard Jarosch (StA Wien) und Florian Klenk (Falter) aus der Sicht des Medienrechts, der standespolitischen Informationsarbeit und des Journalisten beleuchtet.
von Norbert Wilfert
Obwohl die Gerichte bereits mit gut ausgebildeten Pressesprechern ausgestattet sind, ortete Jarosch einen erheblichen Verbesserungsbedarf der Medienarbeit. Dies gelte sowohl für die Berichterstattung über Verfahren als auch über die Innensituation der Justiz. Es müsste in der Öffentlichkeit auch deutlich gemacht werden, dass moralisch oder politisch zu verurteilendes Verhalten nicht automatisch auch strafrechtlich verboten ist. Freisprüche etwa im Zusammenhang mit Zahlungen an Berater und Lobbyisten würden daher nicht auf ein Versagen der Justiz, sondern auf eine reformbedürftigen Gesetzeslage hindeuten.
Klenk machte deutlich, dass aus seiner Sicht dem investigativen Journalismus jedenfalls dort Grenzen zu setzen sind, wo eine Berichterstattung die Interessen der Verdächtigten, der Opfer oder der Aufklärung von Straftaten massiv verletzt. Dies muss einerseits durch eine moralische Selbstbeschränkung der Journalisten, andererseits durch eine überlegte Informationspolitik der Behörden erfolgen. Als absolutes negatives Beispiel nannte er den Fall Fritzl. Dort seien von den Behörden von Anfang an Details über Täter und Opfer bekanntgegeben worden, die nicht hätten an die Öffentlichkeit gelangen sollen. Letztlich müßte der Justiz, so wie im anglikanischen Recht, die gesetzliche Möglichkeit gegeben werden, Verstöße massiv zu ahnden. Die Wechselwirkung zwischen Justiz und Medien verglich Klenk mit dem Verhältnis Theater und Kritiker.
In einem Workshop „Fight 4 real“ gaben Trainer der Polizei Einblick in die Beurteilung und Vermeidung von Gefahrensituationen, wie sie Richtern immer wieder begegnen können. Einfache und wirkungsvolle Methoden zur Abwehr von Angriffen körperlich überlegener Gegner konnten durch die Teilnehmer im Fullcontact-Trainig eindrucksvoll erprobt werden.
Informativ war, wie jedes Jahr, der freundschaftliche Erfahrungsaustausch zwischen UVS-Mitgliedern und JustizrichterInnen. Aus gegebenem Anlass stand diesmal die Sicherheit in Gerichtsgebäuden im Mittelpunkt.
nw