Zur aktuellen Diskussion über Landesverwaltungsgerichte stellt die neue Vorsitzenden der Vereinigung der UVS-Richter, Dr. Christa Hanschitz (UVS Kärnten) fest, mit dem Inkrafttreten der EU-Grundrechtscharta seien die Rechtsschutzlücken im Bereich der öffentlichen Verwaltung nunmehr deutlich sichtbar geworden.
Hanschitz verweist in diesem Zusammenhang auf die richtungsweisende Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs, welche den fehlenden Rechtsschutz durch ein Gericht etwa bei Infrastrukturmaßnahmen bzw im Bereich des Bankwesengesetzes festgestellt hatten (VwGH 2010/03/0051, 0055; 2009/03/0067, 0072).
Österreich braucht Verwaltungsgerichte, die die gesamte staatliche Verwaltung kontrollieren, das ist heute europäischer Standard. In allen Mitgliedsländer der Europäischen Union können Verwaltungsakte von Verwaltungsbehörden, aber auch die Untätigkeit der Behörden, bei Gerichten bekämpft werden. Österreich ist hier Schlusslicht. Ob die aktuelle positive Stellungnahme der Landeshauptleutekonferenz tatsächlich die Einrichtung von Verwaltungsgerichten beschleunigen wird, müsse nach den Erfahrungen der letzten 20 Jahre abgewartet werden.
Nach der geltenden Verfassungsrechtslage sind jedenfalls ausschließlich die Unabhängigen Verwaltungssenate dazu berufen und in der Lage, den umfassenden gerichtlichen Rechtsschutz im Sinne der Grundrechtscharta zu gewährleisten. Das habe die Übertragung von Zuständigkeiten an die Unabhängigen Verwaltungssenate durch das Fremdenrechtspaket 2011 gezeigt. Jede andere Lösung sei nur durch Verfassungsänderungen zu bewerkstelligen.