Verfassungsgesetznovelle: Gemeinsames Pressegespräch der Richtervertreter

In einem gemeinsamen Pressegespräch haben sich heute die Vertreter von Richtervereinigung, des Vereins der Verwaltungsrichter und der Vereinigung der Unabhängigen Verwaltungssenate an die Öffentlichkeit gewandt.

Anlass war die erwartete Beschlussfassung der Verfassungsgesetznovelle zur Einrichtung von Verwaltungsgerichten erster Instanz durch das Parlament noch vor der Sommerpause. Die Richtervertreter fordern für die neuen Verwaltungsgerichte verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, die – nach dem Vorbild der Zivil- und Strafgerichte – die Unabhängigkeit der neuen Verwaltungsgerichte garantieren.

Die Richtervertreter begrüßten ausdrücklich die Zielsetzung dieser Reform, durch die neuen Verwaltungsgerichte die strukturellen Rechtsschutzdefizite im Bereich der Verwaltung zu beseitigen. Diese Maßnahme sei auch durch europarechtliche Vorgaben dringend geboten. Mit den neuen Verwaltungsgerichten sei in vielen Bereichen der Verwaltung ein qualitativ höherer Rechtsschutz und eine Verfahrensbeschleunigung zu erwarten, ebenso eine Entlastung von Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof.

Kritisiert wurde in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Verfassungsgesetznovelle für die Organisation der neuen Gerichte und das Dienstrecht der neuen Verwaltungsrichter keine Vergaben enthalte und vieles offen lasse. Derartige verfassungsrechtliche Vorgaben seien aber dringend erforderlich, um eine möglichst einheitliche Ausgestaltung der neuen Gerichte erreichen zu können. So könne die Zersplitterung dieser Rechtsbereiche auf 11 verschiedene Dienstgeber (9 Länder, 2 Ministerien) zur Herausbildung unterschiedlicher Rechtsschutzstandards an den einzelnen Gerichten führen, eine Entwicklung, die unbedingt vermieden werden müsse. Zudem stehe diese Zersplitterung einem wünschenswerten Wechsel der Richter zwischen den einzelnen Sparten entgegen. Die Richtervertreter fordern daher für die neuen Verwaltungsgerichte verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen, die – nach dem Vorbild der Zivil- und Strafgerichte – die Unabhängigkeit der neuen Verwaltungsgerichte garantieren.

SK

 

 

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