EU-Kommission stellt neue Förderprogramme für Justiz und Grundrechte vor

Die Weiterentwicklung des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts gehöre weiterhin zu den Prioritäten der Europäischen Union. Dies betonten die Berichterstatter Luigi Berlinguer und Philip Claeys bei einer gemeinsamen Sitzung des Rechtsausschusses (JURI) und des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) am 21. Juni 2012.

Nach Maßgabe des – zum Kommissionsvorschlag KOM(2011) 759 über die Auflegung eines Justizprogramms für den Zeitraum 2014-2020 diskutierten – Berichtsentwurfs, solle dabei die Stärkung einer einheitlichen europäischen Rechtskultur im Vordergrund stehen. Insofern könne der Weg nur über die Angehörigen der Rechtsberufe führen. Da es ihnen obliege, die betreffenden Rechtsvorschriften anzuwenden, müsse deren Aus- und Weiterbildung auch besonders gefördert werden.

Europäische Netzwerke und Institute, wie das Europäische Netz für Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten (EJTN), das Europäische Netz der Räte für das Justizwesen (ENCJ) sowie die Europäische Rechtsakademie (ERA) sollten daher auch künftig eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten. Dies könne insbesondere dadurch erreicht werden, indem man die Gehälter von an solchen Programmen teilnehmenden Richtern und Staatsanwälten als Teil der förderfähigen Kosten anerkenne. Denn nur Bildung trage dazu bei, das gegenseitige Verständnis für andere Rechtssysteme zu stärken und damit das nötige Vertrauen zu schaffen.

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