Budget: Richter und Staatsanwälte warnen „dringend“ vor Kürzungen

Standesvertreter der Richter und Staatsanwälte richten einen Appell an die Regierung: Keine personellen und finanziellen Einsparungen an den Gerichten.

Richter und Staatsanwälte befürchten finanzielle und personelle Kürzungen an den Gerichten – haben sie doch bisher keine Zusicherung erhalten, dass die Justiz von dem Vorhaben ausgenommen ist, nur mehr jede dritte Planstelle nachzubesetzen. Deshalb haben die Standesvertreter den Regierungsmitgliedern einen „Dringenden Appell“ geschickt, die Gerichtsbarkeit nicht zum „Flaschenhals“ der Sicherheit zu machen.

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Polen: Höchstgericht wehrt sich gegen die Justizreform

Der Oberste Gerichtshof in Polen

Das Gesetz über den Obersten Gerichtshof Polens (Supreme Court  of the Republic of Poland) wird am 04.04.2018 in Kraft treten, das Gesetz über den Polnischen Justizrat ist bereits in Kraft. In einer Resolution hat die Vollversammlung des Höchstgerichts die Reformen als Verletzung grundlegender rechtsstaatlicher Prinzipien kritisiert.  

Zwangspensionierungen und Neubestellungen

Mit dem neuen Gesetz wird – ähnlich wie vor Jahren in Ungarn – das Pensionsalter der Höchstrichter von 70 Jahre auf 65 Jahre herabgesetzt. Damit wird fast die Hälfte der Richterschaft am Höchstgericht zwangspensioniert. Nur durch Ermessensentscheidung des Staatspräsidenten ist es zukünftig möglich, länger im Amt zu bleiben. Gleichzeitig wird die Zahl der Höchstrichterinnen und – richter von derzeit 88 auf 120 erhöht. Im Ergebnis  werden damit fast 2 Drittel der Höchstrichterinnen und-richter neu bestellt. Das Höchstgericht ist   – anders als in Österreich – auch für Wahlanfechtungen zuständig.

Politischer Einfluss auf Richterbestellungen

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Maiforum 2018 – Save the date!

Das 24. Maiforum findet am Freitag, den 8. Juni 2018 (von 9.00 bis 14.00 Uhr) in Salzburg statt.   Die Veranstaltung wird  von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Salzburg organisiert. Das genaue Programm folgt in Kürze. Die Teilnahme ist für Richterinnen und Richter, die Mitglieder einer der Standesvertretungen sind, kostenlos.   Die …

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Ernennung von HR Dr. Heinrich Zens zum Senatspräsidenten des VwGH

Der Herr Bundespräsident hat mit Entschließung vom 12. Dezember 2017 Herrn Hofrat des VwGH Dr. Heinrich Zens mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2018 zum Senatspräsidenten des Verwaltungsgerichtshofes ernannt.  Heinrich Zens kommt ursprünglich aus der ordentlichen Gerichtsbarkeit, wurde im Mai 1995 zum Hofrat des Verwaltungsgerichtshofes ernannt und hat sich in den mehr als zwanzig Jahren seiner Tätigkeit …

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Nicht nur Polen: Die EU hat ein Problem mit der Rechtsstaatlichkeit (2)

Mit der Justizreform erhält der Justizminister in Polen das Recht, jederzeit die Präsidenten der polnischen Gerichte sowie die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs zu entlassen. Außerdem stellen die Gesetze das Gremium von Richtern, das bisher unabhängig über die Ernennung und Beförderung von Richtern entscheidet, unter den direkten Einfluss der Mehrheitspartei im Parlament. Schließlich erhält der Justizminister die Möglichkeit, in bestimmten Fällen rechtskräftige Gerichtsurteile, die bis zu 20 Jahre zurückliegen, durch eine außerordentliche Klage vor dem Obersten Gericht anfechten zu können.

Mit der Unterstellung der Richter unter die politische Kontrolle der Mehrheitspartei im Parlament, werden das Prinzip der Gewaltenteilung und das Recht auf ein faires Verfahren aufgehoben. Diese Grundsätze beruhen nicht nur Art 6 EMRK und Art 47 der EU-Grundrechtecharta, sondern sind auch in Art 9 der polnischen Verfassung festgelegt.

Rechtsstaatsprinzip ist das Rückgrat der Europäischen Union

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Nicht nur Polen: Die EU hat ein Problem mit der Rechtsstaatlichkeit (1)

„… ich stehe auf dem Standpunkt, dass souveräne Staaten – und Europa sollte ein Europa souveräner Staaten sein – das absolute Recht haben, ihr Gerichtswesen zu reformieren“ wird Polens neuer Premier Mateusz Morawieck   in den Medien zitiert. „Wir können nicht hinnehmen, dass die EU in Budgetfragen über jede Dezimalstelle intensiv diskutiert, aber schwere und systematische Verstöße von Mitgliedstaaten wie Polen gegen fundamentale Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte nicht anspricht“, erklärte dagegen der französische Präsident, Emmanuel Macron.

Jetzt hat die EU-Kommission gegen Polen  wegen der Unterminierung der Gewaltenteilung ein Grundrechtsverfahren eingeleitet. Die Entwicklung in Polen ist aber nur der vorläufige Höhepunkt einer Entwicklung, die die gesamte Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union in Frage stellen könnte.

Ungarn macht den Anfang

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Mindestsicherung für Asylberechtigte: LVwG Oberösterreich legt Verfahren EuGH vor

Schwerpunkt Migration

Im Sommer 2016 hatte der oberösterreichische Landtag die Kürzung der Mindestsicherung für Asylberechtigte beschlossen. Um zu entscheiden, ob die Kürzung der Mindestsicherung für befristet Asylberechtigte unionsrechtskonform ist, hat das Landesverwaltungsgericht nun den Europäischen Gerichtshof um Klärung grundsätzlicher Fragen gebeten.

Verhältnis von Leistungskürzungen und Statusrichtlinie

Konkret geht es um die Auslegung der sogenannten Statusrichtlinie.  

Nach dieser müssen die Mitgliedstaaten Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten Sozialhilfe zukommen lassen, bei subsidiär Schutzberechtigten kann diese auf „Kernleistungen“ beschränkt werden. Bei den Asylberechtigten wird jedoch im Hinblick auf Sozialleistungen nicht explizit zwischen befristetem und unbefristetem Status unterschieden. Daher soll nun der EuGH klären, ob befristet Asylberechtigte so zu behandeln sind wie subsidiär Schutzberechtigte oder eben wie Personen mit dauerhaftem Asylstatus.

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Asylverfahren: Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Sonderregelungen

Schwerpunkt Migration

Sowohl die im Regierungsprogramm vorgesehene Verkürzung der Beschwerdefristen  als auch der Ausschluss der außerordentlichen Revision in Asylverfahren stoßen auf gravierende verfassungsrechtliche Bedenken.  Der Verfassungsgerichtshof hat bereits in einer Reihe von Entscheidungen auf das von der Verfassung vorgegebene Erfordernis eines möglichst einheitlichen Verfahrensrechts für das verwaltungsgerichtliche Verfahren hingewiesen.  Vom VwGVG abweichende Regelungen dürfen daher nur dann getroffen werden, wenn sie zur Regelung des Gegenstandes „unerlässlich“ sind (Art 136. Abs. 2 B-VG).  

Verwaltungsgerichtshof gegen Sonderregelungen

In einer Presseaussendung weist der Gerichtshof darauf hin, dass es mit der 2012 beschlossenen Verwaltungsgerichtsbarkeitsreform gelungen ist, ein für alle Verwaltungsmaterien einheitliches Rechtsschutzsystem zu schaffen, indem der  Verwaltungsgerichtshof sicherstellt, dass das Verwaltungsrecht nach einheitlichen Grundsätzen vollzogen wird.

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Regierungsprogramm (6): Kommt der gläserne Bürger?

Die neue Bundesregierung plant ein großflächiges Überwachungspaket mit Bundestrojaner und Datenspeicherung. Dazu sollen in den kommenden Jahren eine Reihe von Überwachungsmaßnahmen eingeführt werden. Dies betrifft insbesondere den Bereich der Gesichtsfelderkennung sowie den Einsatz von Drohnen. Außerdem soll eine „Überwachung internetbasierter Kommunikation“ ermöglicht werden.

Das dürfte bedeuten, dass ein sogenannter „Bundestrojaner“ zum Einsatz kommt. Dabei handelt es sich um eine Spionagesoftware, die auf die Smartphones von Verdächtigen gespielt wird, um deren Inhalte auszulesen. Provider sollen dazu verpflichtet werden, Geräte klar einem Nutzer zuzuordnen, außerdem können Staatsanwälte bei einem Verdacht die Speicherung der Internet- und Mobilfunkdaten anordnen. Der Zugriff ist dann nach einem richterlichen Beschluss möglich.

Staat als „ungebremster Datensammler“

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Regierungsprogramm (5): Keine Informationsfreiheit im Koalitionspakt

Die SPÖ-ÖVP-Koalition ist mit der Aufhebung des Amtsgeheimnisses und der Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes gescheitert.

Im neuen Regierungsprogramm ist davon auch keine Rede. Und das, obwohl sich beide Regierungsparteien im Wahlkampf noch dafür ausgesprochen hatten.

Der Politologe Sickinger erinnert in einem Beitrag im „Standard“ daran, dass sich Kurz – damals Integrationsstaatssekretär – 2013 als erster Regierungspolitiker offensiv für eine Initiative für mehr Transparenz und die Aufhebung des Amtsgeheimnisses ausgesprochen hatte. Auch in das Programm der JVP sei das auf Kurz’ Wunsch hin aufgenommen worden.

Angesichts des Plans der Regierung, die Verwaltung zu modernisieren, hätte es aus Sickingers Sicht jedenfalls durchaus Sinn ergeben, eine transparentere Verwaltung zum Ziel zu erklären.

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