Der langjährige Präsident der österreichischen Richtervereinigung, Dr. Werner Zinkl, schilderte in seinem

Vortrag die Beweggründe, die im Jahr 2007 zur Beschlussfassung der „Welser Erklärung“ geführt hatten.
Es sei darum gegangen, professionelle Verhaltensrichtlinien für die richterliche Tätigkeit zu formulieren. Denn die Erfahrungen zeigten, dass es für Rechtsschutzsuchende eine zentrale Frage sei, wie sie vom Gericht behandelt werden. Das sei in der Rückschau oft wichtiger als der Rechtsstreit selbst. Das betreffe insbesondere die Erreichbarkeit des Richters für Anliegen der Betroffenen oder den Umgang des Richters mit Parteien in der Verhandlung selbst.