Der langjährige Präsident der österreichischen Richtervereinigung, Dr. Werner Zinkl, schilderte in seinem
Vortrag die Beweggründe, die im Jahr 2007 zur Beschlussfassung der „Welser Erklärung“ geführt hatten.
Es sei darum gegangen, professionelle Verhaltensrichtlinien für die richterliche Tätigkeit zu formulieren. Denn die Erfahrungen zeigten, dass es für Rechtsschutzsuchende eine zentrale Frage sei, wie sie vom Gericht behandelt werden. Das sei in der Rückschau oft wichtiger als der Rechtsstreit selbst. Das betreffe insbesondere die Erreichbarkeit des Richters für Anliegen der Betroffenen oder den Umgang des Richters mit Parteien in der Verhandlung selbst.
Die fehlende Wertschätzung (z. B. nicht ausreden lassen) werde von den Parteien als besonders negativ erlebt oder auch das Gefühl, der Richter stehe nicht allen Parteien gleich neutral gegenüber (z.B. Du-Wort mit dem gegnerischen Anwalt).
Wichtig sei jedenfalls, dass ein Ethik-Kodex für Richter von diesen selbst formuliert wird und nicht von außen. Und keinesfalls sollte die Nichteinhaltung des Ethik-Kodex mit disziplinären Maßnahmen sanktioniert werden. Der von der Richtervereinigung eingerichtete Ethikrat werde bald seine Arbeit aufnehmen. Dieser könne aber nicht von außen angerufen werden und werde keine Sanktionen verhängen.
Das Vorhaben des Justizministeriums, sogenannte „Compliance“ -Regeln für alle Justizbedienstete zu erlassen, dürfe nicht für Richter gelten.