Verwaltung und die Gerichtsbarkeit in den Niederlanden stehen von jeher im Ruf besonders sparsam und effizient zu funktionieren. Eine Studienreise zum „Centrale Raad von Boerop“, einem der vier Verwaltungsgerichte für Berufungsverfahren in Utrecht, bot die Gelegenheit, diese Gerichtpraxis kennenzulernen.
Hohe Spezialisierung der Berufungsgerichte
In den Niederlanden steht gegen jede behördliche Entscheidung oder Tätigkeit ein Rechtsmittel zur Verfügung. Zuständig dafür sind die Verwaltungsgerichte, Zivilgerichte haben so etwas wie eine „Auffangkompetenz“ für nichthoheitliche Akte.
In Verwaltungssachen besteht grundsätzlich ein 2-stufiges Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, bei dem gegen die Urteile der Erstgerichte („Rechtbank“) eine volle Berufung an eines der vier Obergerichte („Gerechtshof“) zulässig ist. Die Ausnahme: In Asyl- und Umweltsachen kann der Staatsrat („Raadvanstate“) als Höchstgericht angerufen werden, in Finanzverfahren der oberste Gerichtshof („Hoge Raad“). In allen anderen Verfahren sind die Berufungsgerichte gleichzeitig auch Höchstgerichte.

Aus Anlass der kritischen Berichterstattung über das laufende Bestellungsverfahren in den Tageszeitungen „
Nach einem Ministerialentwurf eines Bundesverfassungsgesetzes (57/ME)
In einem von EJTN (Netzwerk zur justiziellen Aus- und Fortbildung) in Bukarest veranstalteten Seminar, gingen die Teilnehmer der Frage nach, worin die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Verwaltungsverfahrensregime in den Mitgliedstaaten bestehen. 
Bei der Podiumsdiskussion zeigte sich, dass die angesprochenen Problemfelder für alle Sparten der Gerichtsbarkeit und für viele Justizsysteme in Europa aktuell sind.

