BVG-Novelle zum Entfall der Zustimmungsrechte bei Zuständigkeitsänderungen

Nach einem Ministerialentwurf eines Bundesverfassungsgesetzes (57/ME) sollen die Zustimmungsrechte der Bundesregierung und der Landesregierung zu Änderungen in den Sprengeln der politischen Bezirke (also in den Sprengeln der Bezirkshauptmannschaften) bzw. in den Sprengeln der Bezirksgerichte entfallen.

Nach Art. 83 Abs. 1 letzter Satz B‑VG dieses Gesetzesentwurfs sollen in Hinkunft die Sprengel aller Bezirksgerichte sowie der Bezirkshauptmannschaften allein durch schlichte Verordnung der Bundesregierung bestimmt werden. Der Dachverband der Verwaltungsrichtiger warnt davor, dass dadruch das in Art. 83 Abs. 2 B‑VG garantierte Recht auf den gesetzlichen Richter ausgehöhlt werden könnte.

Begründet wird das Gesetzesvorhaben mit dem Regierungsprogramm 2017-2022, das unter dem Titel „Moderner Bundesstaat“ eine Reduktion der Zustimmungsrechte von Bund und Ländern zu Maßnahmen der gegenbeteiligten Gebietskörperschaft vorsieht. Zweck dieses Vorhabens ist es, rasche und effiziente Anpassungen im Bereich der Verwaltung zu ermöglichen. Mit dem vorliegenden Entwurf soll dieses Vorhaben verwirklicht werden.

Das Regierungsprogramm sieht außerdem eine Entflechtung der Kompetenzverteilung vor. Die Kompetenztatbestände der Art. 10 bis 15 B-VG sollen überprüft und neu geordnet werden. Mit dem vorliegenden Entwurf soll eine erste Entflechtung der Kompetenzverteilung verwirklicht werden.

Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz – Verfassungsdienst hat einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der mit den Ländern koordiniert wurde. Die Landeshauptleutekonferenz befasste sich zuletzt in ihrer Tagung am 18. Mai 2018 im Beisein des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz mit der Kompetenzentflechtung und Strukturbereinigung und hat einen Beschluss gefasst, mit dem sie die Initiative des Ministers unterstützt. Die weitere Entflechtung der Kompetenzverteilung, insbesondere der noch in Art. 12 B-VG verbleibenden Kompetenztatbestände, soll in einer politischen Bund-Länder-Arbeitsgruppe einer Lösung zugeführt werden.

Das Begutachtungsverfahren läuft bis 16. Juli 2018 (Begleitschreiben vom 30.05.3018)

Stellungnahme des Dachverbands der Verwaltungsrichter (DVVR) …

Zum Ministerialentwurf Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368 vom jahre 1925, das Bundesverfassungsgesetz betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien und das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz geändert werden (57/ME) …

Erläuterungen zum Ministerialentwurf …

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