
Im Interview in der Süddeutschen Zeitung legt Nora Markard, Professorin für Verfassungsrecht an der Universität Münster und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Schwächen der Demokratie in Deutschland dar.
Im Interview in der Süddeutschen Zeitung legt Nora Markard, Professorin für Verfassungsrecht an der Universität Münster und Vorstandsmitglied der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die Schwächen der Demokratie in Deutschland dar.
Obwohl der Wolf in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie als „streng geschützte Art“ aufgelistet ist, ermöglichen bereits vier Bundesländer das Abschießen von Wölfen, zwei weitere wollen noch heuer folgen. Die „Entnahmen“ werden mittels Verordnung geregelt, gegen die es nationalstaatlich kein Rechtsmittel gibt. Nach dem „Fischotter“- Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof besteht aber das Überprüfungs-und Antragsrecht anerkannter Umweltorganisation auf Grundlage des Unionrechts.
Im Mittelpunkt der Debatte über künstliche Intelligenz (KI) steht auch die Sorge vor automatisch generierter Falschinformation. Wie berechtigt diese ist, untermauert eine aktuelle Studie, wonach KI-generierte Texte in sozialen Netzwerken oft glaubwürdiger erscheinen als jene von Menschen. Ein heimischer Experte plädiert für eine strenge Regulierung – in Österreich gebe es generell großen Aufholbedarf.
Insgesamt 9 Corona-Verordnungen werden mit 30. Juni aufgehoben bzw. mit 1. Juli abgeändert und gilt COVID-19 nicht mehr als ansteckende Krankheit nach dem Epidemiegesetz. Davon werden unter anderem die Meldepflicht einer SARS-CoV-2-Infektion und die damit verbundene Verkehrsbeschränkung aufgehoben.
Politik am Ring: Klima in Not. Parlamentsfraktionen diskutierten den Stand der Maßnahmen zum Stopp des Klimawandels in Österreich.
Vor dem Hintergrund der allseits bekannten Aktionen von Klimaklebern sowie der andauernden öffentlichen Diskussion zur Klimakrise ist es fraglich, ob die von Österreich gesetzten Maßnahmen diesem wichtigen Thema gerecht werden und in der Lage sind, diesbezüglich eine rasche, aber auch nachhaltige Verbesserung der Situation herbeizuführen. Ein neues Klimaschutzgesetz ist nach wie vor nicht beschlossen und das Klimaziel Österreichs bis 2030 scheint aus heutiger Sicht ebenso außer Reichweite zu sein, wie die angepeilte Klimaneutralität bis 2040.
Sowohl Vizekanzler Kogler als Minister für den öffentlichen Dienst als auch Justizministerin Zadic haben die Anfrage beantwortet und zunächst auf § 207 Abs. 2 RStDG und § 2 Abs. 2 und 3 BVwGG als Grundlage für die Ausschreibung der Planstelle durch den Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verwiesen. Es wurde betont, dass die Ausschreibung selbst im Juli 2022 zeitgerecht eingeleitet wurde und das Auswahlverfahren unmittelbar im Anschluss an das Ende der Bewerbungsfrist begonnen wurde. Am 13.02.2023 wurde von der Kommission ihre Empfehlungen für den Besetzungsvorschlag der Bundesregierung in ihrem Gutachten an den Vizekanzler übermittelt. Die drei Bewerber:innen, die im Gutachten angeführt werden, wurden im Februar 2023 über die jeweilige Reihung informiert.
Die Landesverwaltungsgerichte haben jährlich bzw. mehrjährig über ihre Tätigkeit zu berichten. Das LVwG Vorarlberg und das LVwG Tirol haben ihre Tätigkeitsberichte für das Jahr 2022 bereits veröffentlicht.
Der VwGH hat diesbezüglich Bedenken und einen Gesetzesprüfungsantrag beim VfGH eingebracht. Begründend wird ausgeführt, dass die Zuständigkeit der Datenschutzbehörde (als Teil der Verwaltung) für die Aufsicht der Staatsanwaltschaften (als Teil der Justiz) – ohne verfassungsrechtliche Grundlage – den Grundsatz der Trennung von Justiz und Verwaltung nach Art. 94 Abs. 1 B-VG widerspreche.
Bei der Kritik der BDVR geht es neben der Wertschätzung von richterlicher Arbeit auch um die Zukunftsfähigkeit der Justiz. Die Angemessenheit der Besoldung und Versorgung ist nach der Rechtsprechung von ganz erheblicher Bedeutung für die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit.
Kaum jemand hat die Entwicklung der Europäischen Verwaltungsrichter-Vereinigung persönlich so geprägt wie Edith Zeller. Ab dem Jahr 2006 als Generalsekretärin unter dem leider zu früh verstorbenen Präsidenten Heinrich Zens, die letzten neun Jahre als Präsidentin. Die Welt ist in dieser Zeit eine andere geworden, wie Edith Zeller in ihrer beeindruckenden Abschiedsrede feststellte, die Anforderungen und Herausforderungen an die Tätigkeit der Richter:innenvereinigungen haben sich geändert. Die Vereinigung sah und sieht sich Herausforderungen gegenüber, die es in dieser Form zuvor noch nicht gegeben hatte.