Geschäftsfälle müssen eindeutig einem bestimmten Richter zuweisbar sein

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat in seinem Erkenntnis vom 21.09.2023, E 1920/2022, festgehalten, dass eine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter besteht, wenn keine eindeutige und nachvollziehbare Zuweisung eines Geschäftsfalles an einen bestimmten Richter bei gleichzeitigem Einlangen mehrerer Geschäftsfälle vorgenommen wird.

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Ausübung einer Nebenbeschäftigung durch den Richter trotz Rückstände möglich

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in seinem Erkenntnis vom 28.09.2023, Ra 2022/12/0064, ausgesprochen, dass die Setzung von Prioritäten bei der Bearbeitung von Akten im Kernbereich der Rechtsprechung liegt und nicht von der monokratischen Justizverwaltung zu beurteilen ist. Die Frage, ob eine Dienstpflichtverletzung begangen wurde, weil bestimmte Verfahren vom Richter nicht in angemessener Frist erledigt wurden, ist demnach im Disziplinarverfahren durch das Disziplinargericht zu klären und nicht durch eine Weisung, eine Nebenbeschäftigung nicht mehr ausüben.

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Europarat: Bericht 2023 mit der Einladung zur erneuten Selbstverpflichtung an die Werte und Standards des Europarats

Die Generalsekretärin des Europarats, Marija Pejčinović Burić, hat ihren Bericht über den Zustand von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit 2023 in den 46 Mitgliedsstaaten des Europarats veröffentlicht, der alle zwei Jahre erstellt wird. Als Untertitel – und wohl auch Ausfluss – dieses Berichts wird festgehalten: „Eine Einladung, sich den Werten und Standards des Europarats erneut zu verpflichten.“

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Übererschließung führt zum Straßenrückbau

Eine Forststraße muss rückgebaut werden, da sie eine Übererschließung des Waldes darstelle. Das Verwaltungsgericht hat – der Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft folgend – festgestellt, dass hinsichtlich des verfahrensgegenständlichen Weges eine „Befestigung“ und damit eine Forststraße vorliege, da das „zu einem Straßenkörper aufgeschüttete Material so stark verdichtet wurde, dass der dadurch entstandene Straßenkörper ohne weiteres ganzjährig (regen- bzw. witterungsfest) mit Kraftfahrzeugen befahren werden“ könne. Der Weg sei auf seiner gesamten Länge befestigt ausgeführt und damit eine Forststraße im Sinne des ForstG. Die Bewirtschaftung des Waldes sei auch mit den vorhandenen „Rückegassen“ möglich, der breite Weg sei daher eine „Übererschließung“.

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Judikatur VfGH: keine Bedenken gegen die unterschiedlichen dienstrechtlichen Systeme bestimmter Gruppen öffentlich Bediensteter

Das Bundesverwaltungsgericht hegte Bedenken, dass die aliquote Bezugskürzung gemäß § 76d Abs 1 Z 1 RStDG im Fall einer herabgesetzten Auslastung wegen Krankheit nach § 75g leg cit gleichheitswidrig sei, weil Richter:innen damit schlechter gestellt seien als andere öffentlich Bedienstete nach den entsprechenden Regelungen für Staatsanwälte und Beamte (§ 50f BDG 1979 iVm § 12j und § 13c GehG) bzw Vertragsbedienstete (§ 20c VBG iVm § 143d ASVG), aus denen sich jeweils eine im Vergleich höhere Besoldung ergebe.

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EGMR sieht Verstoß gegen Art. 6 EMRK bei Nichtvornahme erforderlicher Besetzungen

Die Rechtssache betrifft das Verfahren zur Ernennung von Mitgliedern des Justizrates (General Council of the judiciary – „GCJ“) in Spanien. Im Jahr 2018 stand die Zusammensetzung des GCJ zur Erneuerung an, und die Kläger, damals spanische Richter, waren Kandidaten. Bis heute hat das Parlament das Ernennungsverfahren nicht abgeschlossen. Nun stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Verstoß gegen Art. 6 EMRK fest.

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