
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Kommunen grundsätzlich Fahrverbote verhängen können.
Das Gericht hatte im Rechtsstreit der deutschen Länder mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu entscheiden. Aber auch rund 20 weitere Städte mit zu hoher Stickoxid-Belastung hatte die DUH auf eine Verschärfung der Luftreinhaltepläne verklagt. Denn die hohe NOx-Belastung greift die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System an.
Entscheidung hat Signalwirkung
Das Gericht stützte seine Entscheidung unmittelbar auf das Unionsrecht (RL 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa). Die Einholung einer Vorabentscheidung war daher nicht erforderlich.
In seinem Forderungsprogramm „Agenda VG 2022“ hat sich der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) kritisch mit der aktuellen Situation der neuen Verwaltungsgerichte in Österreich auseinandergesetzt.
Niemand kann mehr seine Handlungen oder seinen Aufenthaltsort verbergen 

Proteste angekündigt
Verschiebung aus Kostengründen 