Bundesverwaltungsgericht: „Recht auf saubere Luft“ rechtfertigt auch Fahrverbote

foto: apa/georg hochmuth

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Kommunen grundsätzlich Fahrverbote verhängen können.

Das Gericht hatte im Rechtsstreit der deutschen Länder mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu entscheiden. Aber auch rund 20 weitere Städte mit zu hoher Stickoxid-Belastung hatte die DUH auf eine Verschärfung der Luftreinhaltepläne verklagt. Denn die hohe NOx-Belastung greift die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System an.

Entscheidung hat Signalwirkung

Das Gericht stützte seine Entscheidung unmittelbar auf das Unionsrecht (RL 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa). Die Einholung einer Vorabentscheidung war daher nicht erforderlich.

Die Entscheidung hat Signalwirkung für viele andere Städte, deren Luft zu stark mit Stickoxiden belastet ist. Sie sieht Übergangsfristen und eine phasenweise Einführung von Fahrverboten vor. Außerdem solle es Ausnahmeregelungen etwa für Handwerker geben. Es gebe aber keine finanzielle Ausgleichspflicht. „Gewisse Wertverluste sind hinzunehmen“, sagte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher.(Siehe dazu auch:  Wo geht’s zum Recht auf saubere Luft?)

 

Auch Euro-5-Dieselfahrzeuge  betroffen

Konkrete Fahrverbote stellte Korbmacher für Stuttgart im ersten Schritt für Dieselfahrzeuge in Aussicht, die nur die Abgasnorm Euro 4 oder schlechter erfüllen. Nach einer Übergangsfrist könnten auch Euro-5-Diesel betroffen sein, und zwar von 1. September 2019 an, „mithin also vier Jahre nach Einführung der Abgasnorm Euro 6“. Diesel, die diese aktuelle Norm erfüllen, dürfen weiterhin uneingeschränkt in allen deutschen Innenstädten fahren – auch in Düsseldorf.

Kapazitäten zur Kontrolle fehlen

Wer Fahrverbote kontrollieren soll, ist offen: Nach dem Urteil hat die Deutsche Polizeigewerkschaft gewarnt, die Polizei habe keine Möglichkeiten, Fahrverbote zu kontrollieren. Es stehe fest, „dass die Kapazitäten niemals ausreichen werden“, sagte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt gegenüber deutschen Medien. „Polizeikontrollen für Fahrverbote, vergessen Sie’s.“

 

Keine Auswirkungen auf Österreich?

Was die Auswirkungen des Urteils auf Österreich betrifft, so hält sowohl der ÖAMTC wie auch die Arbeiterkammer Fahrverbote für unwahrscheinlich: Die Stickstoffdioxid-Werte in deutschen Städten wie München oder Stuttgart mit über 70 Mikrogramm pro Kubikmeter liegen weit über denen in österreichischen Städten, schrieb die AK in einer Aussendung.  (Siehe dazu auch: Dicke Luft im Dieselland Österreich)

Hier den Beitrag im Standard lesen …

 

Hier geht’s zum Beitrag in der „Süddeutschen Zeitung“

 

 

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