
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Kommunen grundsätzlich Fahrverbote verhängen können.
Das Gericht hatte im Rechtsstreit der deutschen Länder mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) zu entscheiden. Aber auch rund 20 weitere Städte mit zu hoher Stickoxid-Belastung hatte die DUH auf eine Verschärfung der Luftreinhaltepläne verklagt. Denn die hohe NOx-Belastung greift die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System an.
Entscheidung hat Signalwirkung
Das Gericht stützte seine Entscheidung unmittelbar auf das Unionsrecht (RL 2008/50/EG über Luftqualität und saubere Luft für Europa). Die Einholung einer Vorabentscheidung war daher nicht erforderlich.