Der Wegfall des Kumulationsprinzips bei Verwaltungsstrafen macht Sozialbetrug lukrativer
Ismael V. arbeitet als Schaler auf einer Wiener Baustelle in der Nähe des Hauptbahnhofs. Obwohl er von Anfang an nur in Wien arbeitet, ist er offiziell bei einer slowakischen Entsenderfirma angemeldet. „Zu fünft mussten wir in einer Unterkunft von nur 20 Quadratmetern leben“, schildert der Bauarbeiter. Nach drei Monaten erhält er keinen Lohn mehr. So wie ihm ergeht es auch 30 anderen Bauarbeitern. „Viele konnten sich nicht einmal mehr etwas zu essen leisten“, erzählt Ismael V. Er selbst bleibt auch noch auf den Behandlungskosten nach einem Arbeitsunfall – er verletzte sich an einem Nagel – sitzen.
Experten lassen in Gutachten für Tagung in Salzburg mit Ruf nach verschärfter Verantwortlichkeit von Verbänden aufhorchen.
Die Regierung will das Kumulationsprinzip in Verwaltungsstrafverfahren ab 2020 aufheben. Das sieht ein Mittwoch in Begutachtung geschickter Entwurf des Justizministeriums vor. Bis dahin soll es außerordentliche Strafmilderung für solche Fälle geben.
Die Stärkung des Grenzschutzes und der inneren Sicherheit ist eine der zentralen politischen Fragen der EU. Dabei verfolgt die EU – neben der weiteren Stärkung der Europäischen Grenz- und Küstenwache oder der Verlagerung von Kontrollen in die europäische Nachbarschaft – einen dritten, weniger bekannte Ansatz: Den Aufbau sogenannter intelligenter Grenzen und Infrastrukturen für den grenzüberschreitenden Datenaustausch.
Richterinnen und Richter der Verwaltungsgerichte in den Ländern, die vor ihrer Ernennung keine Landesbedienstete waren, sind in dienstrechtlicher Hinsicht häufig schlechter gestellt als ihre Kolleginnen und Kollegen aus der jeweiligen Landesverwaltung. Dies betrifft insbesondere die Anrechnung von Vordienstzeiten.