Asylverfahren: Stimmungsmache gegen Bundesverwaltungsgericht

In der Sonntagausgabe der Tageszeitung „Kurier“ erhebt – wieder einmal – ein Insider, der ungenannt bleiben will, schwere Vorwürfe gegen das Bundesverwaltungsgericht. Diesmal geht es um Entscheidungen in Asylverfahren.

Die Aufgabenverteilung im  verwaltungsgerichtlichen Verfahren ist an sich klar: Eine Behörde, deren Bescheid in Beschwerde gezogen wurde, hat das Recht an einer mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht teilzunehmen, dort Anträge zu stellen und – falls die Behörde mit der Entscheidung des Gerichtes nicht einverstanden ist – die Höchstgerichte anzurufen. Entscheidet das Gericht nicht schnell genug, kann die Behörde auch Fristsetzungsanträge stellen.

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Maiforum 2018 (3): „Wie umgehen mit versuchten Einflussnahmen, gesellschaftspolitischen Umbrüchen und steigendem Arbeitsdruck?“

Bei der Podiumsdiskussion zeigte sich, dass die angesprochenen Problemfelder für alle Sparten der Gerichtsbarkeit und für viele Justizsysteme in Europa aktuell sind.

Mia Wittmann-Tiwald, Präsidentin des Handelsgerichtes Wien und Mitbegründerin der „Sektion Grundrechte“ in der Richtervereinigung, sagte, sie sei überrascht gewesen, mit welcher Offenheit nach dem Urteil zur 3. Piste des Flughafens Wien von Politikern eine direkte Einflussnahme auf das Bundesverwaltungsgericht gefordert worden war.

Es gebe verschiedene Arten der Einflussnahme und sie warnte davor, hier naiv zu sein. Oft werde bereits vor Beginn eines Gerichtsverfahrens von Beteiligten medialer Druck aufgebaut, um ein bestimmtes Urteil zu erreichen.

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Maiforum 2018 (2): Brauchen Richter einen Ethik-Kodex?

Der langjährige Präsident der österreichischen Richtervereinigung, Dr. Werner Zinkl, schilderte in seinem

Werner Zinkl

Vortrag die Beweggründe, die im Jahr 2007 zur Beschlussfassung der „Welser Erklärung“ geführt hatten.

Es sei darum gegangen, professionelle Verhaltensrichtlinien für die richterliche Tätigkeit zu formulieren. Denn die Erfahrungen zeigten, dass es für Rechtsschutzsuchende eine zentrale Frage sei, wie sie vom Gericht behandelt werden. Das sei in der Rückschau oft wichtiger als der Rechtsstreit selbst. Das betreffe insbesondere die Erreichbarkeit des Richters für Anliegen der Betroffenen oder den Umgang des Richters mit Parteien in der Verhandlung selbst.

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Maiforum 2018 (1): Das Richteramt als Herkulesaufgabe

Stefan Hammer

 

„Das Gesetz ändert sich. Das Gewissen nicht.“

Ausgehend von dem Zitat aus dem Verhörprotokoll mit Sophie Scholl ging Univ.-Prof. Stefan Hammer in seinem Vortrag der Frage nach, inwieweit  es in einem demokratischen Rechtsstaat für Richter  möglich sein kann, auf ihr persönliches Gewissen zurückzugreifen.

Dies vor dem Hintergrund, dass unter richterlicher Integrität jedenfalls absolute Gesetzestreue verstanden werden muss.

Da allerdings das kreative Moment bei der richterlichen Rechtsanwendung unvermeidlich ist, finden bei der Entscheidungsfindung zwangsläufig Wertungsmaßstäbe Anwendung, welche nicht durch positives Recht vorgegeben sind.  Der Richter muss nach Auffassung des amerikanischen Rechtsphilosophen Ronald Dworkin dem positiven Rechtsbestand eine Interpretation angedeihen lassen, welche diesem die bestmögliche Rechtfertigung verleiht.

Hammer ging dazu auf das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes zur 3. Piste des Flughafens Wien ein.

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Das war das Maiforum 2018

Die gediegenen, historischen Räumlichkeiten der neuen Residenz in Salzburg boten ein sehr ansprechendes Ambiente für das 24. Maiforum des Dachverbandes der Verwaltungsrichter.  Die  Fachbeiträge und Diskussionen bestätigten die Aktualität der Themenstellung.

Tagung der Verwaltungsrichter in Salzburg Foto: Neuamayr/Leo 08.06.2018 Siegfried Königshofer, Gabriele Kraft, Landtagspräsident Josef Schöchl, Sigrid Lammer, Peter Brauhart

Unter Bezug auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur 3. Piste des Flughafens Wien und die persönlichen Angriffe auf den befassten Richtersenat stellte die Tagung die Frage nach richterlicher Integrität und Ethik. Den theoretischen Unterbau für die Diskussionen bildete der Vortrag von Univ. Prof. Dr. Hammer, der das Erkenntnis  zum Anlass nahm, richterliche Tätigkeit aus rechtsphilosophischer Sicht zu beleuchten. Dr. Werner Zinkl,  langjähriger Präsident der  Richtervereinigung,  schilderte die Entstehungsgeschichte der „Welser Erklärung“ und die dahinterstehenden Beweggründe. Er unterstrich die Notwendigkeit eines von Richtern selbst verfassten Ethik-Codex.

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VRV-Vollversammlung in Salzburg

Die 25. Vollversammlung der Verwaltungsrichter-Vereinigung (VRV) fand diesmal am Vorabend des Maiforums in Salzburg statt.

Auf der Tagesordnung standen die Berichte aus den Bundesländern und die zu erwartenden Auswirkungen der aktuellen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung. Dies betraf insbesondere die zur Begutachtung ausgesendeten Novellen zur Änderung der Verfahrensgesetze sowie geplante Kompetenzänderungen. Einen weiteren Schwerpunkt der Diskussionen bildeten die Arbeitsbelastung und Maßnahmen der Dienstaufsicht an den einzelnen Gerichten.

Weiters wurde der Vollversammlung über die Gespräche des Dachverbandes mit den Parlamentsparteien über das Forderungspapier „Agenda VG 2022“ berichtet. Die Forderungen stoßen parteiübergreifend auf großes Interesse, weitere Gespräche sind in Aussicht genommen.

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Verwaltungsgericht Wien: Belastungsgrenze überschritten

VwG Wien

Bereits seit Jahren richtet das Verwaltungsgericht Wien dringliche Appelle für mehr Personal an die Verantwortlichen in Verwaltung und Politik, da sich die ohnehin schon hohe Belastungssituation des Gerichtes laufend weiter verschärft. Im aktuellen Tätigkeitsbericht gibt das Gericht seiner Besorgnis Ausdruck, seine Handlungsfähigkeit zu verlieren.

Die neun schmalen Seiten des Berichtes machen deutlich, dass keine Verbesserung der Situation in Sicht ist, vielmehr müssen Mehrbelastungen durch Aufenthalts,- Staatsbürgerschafts- und Mindestsicherungsverfahren erwartet werden.

Als Folge der permanenten Überlastung können die gesetzlichen Entscheidungsfristen nicht mehr eingehalten werden. Dem Land Wien drohen daher Mehrkosten durch Fristsetzungsanträge bzw. können bei Verwaltungsstrafverfahren vermehrt Verjährungen eintreten.

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Entsenderichtlinie: EU-Parlament verabschiedet neue Vorschriften gegen Lohndumping

Ab Mitte 2020 sollen Arbeitnehmer, die ins EU-Ausland entsendet werden, den gleichen Lohn erhalten, wie ihre einheimischen Kollegen.

Das Europaparlament hat am 29. Mai 2018 den im März erzielten Kompromiss zum Richtlinienvorschlag über die Entsendung von Arbeitnehmern bestätigt. Der Rat der EU hatte dem Text bereits am 11. April 2018 zugestimmt, sodass es nur noch der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU bedarf.

Die Richtlinie sieht unter anderem eine Lohngleichheit vom ersten Tag der Entsendung vor, sodass für entsandte Arbeitnehmer dieselben Regeln gelten wie für ihre einheimischen Kollegen. Die maximale Entsendungsdauer wurde auf 12 Monate festgelegt. Dieser Zeitraum kann um sechs Monate verlängert werden, sofern dies vom Dienstleistungserbringer unter Angabe von Gründen angekündigt wird.

Nach dem Ablauf dieser Zeiträume kommen alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes zur Anwendung. Zudem sollen Tarifverträge in allen Sektoren und Branchen auf entsandte Arbeitnehmer angewandt werden können. Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten zwei Jahre nach ihrem Inkrafttreten ins nationale Recht umgesetzt werden.

Europäische Arbeitsbehörde

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Familie K und der Verwaltungsgerichtshof

In einem „Image-Film“ auf seiner Homepage zeigt der Verwaltungsgerichtshof anhand des Schicksals der Familie K seine Sicht auf die Verwaltungsbehörden und die Verwaltungsgerichte Erster Instanz: Anmerkung der Redaktion: Im Jahr 2017  wurden beispielsweise von den 14.800 Beschlüssen und Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtes Wien 49, also ca 0,3%, vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben.

EuGH prüft die Unabhängigkeit der polnischen Justiz im Eilverfahren

Das oberste irische Gericht, der High Court, entschied am 12. März 2018 dass es den Europäischen Haftbefehl eines polnischen Gerichts nicht anerkenne. Der Grund dafür:  Das Gericht zweifelte an der Unabhängigkeit der polnischen Justiz.

Die Rechtssache (C-216/18) wurde dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg im Rahmen eines Eilverfahrens zur Entscheidung vorgelegt. Die Verhandlung dazu findet heute statt. Der Gerichtshof hatte sich bereits im Verfahren betreffend die Kürzung von Richtergehältern in Portugal zur obersten Instanz erklärt, um über die Unabhängigkeit der Richter in den Mitgliedsstaaten zu befinden.

Rechtsstaatsprinzip ist das Rückgrat der Europäischen Union

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