Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, wonach der Fokus in einem System der sozialen Sicherheit am individuellen Bedarf liegt, hegt das LVwG Oberösterreich Zweifel, dass die Leistungsdeckelung für Haushaltgemeinschaften im oberösterreichischen Gesetz sachlich gerechtfertigt und damit verfassungskonform ist.
Auch wenn die Regelung für eine Obergrenze in Oberösterreich gegenüber dem niederösterreichischen Modell leicht anders aussehe (siehe dazu: Deckelung und Wartefrist bei niederösterreichischer Mindestsicherung sind verfassungswidrig), entschied sich das Landesverwaltungsgericht zu einer Anfechtung des Gesetzes beim VfGH.
Maximal 1.512 Euro monatlich kann eine Haushaltsgemeinschaft an Bedarfsorientierter Mindestsicherung in Oberösterreich erhalten. Unberücksichtigt bleibe bei dieser Deckelung, wie viele Personen in dieser Gemeinschaft leben, heißt es dazu in der Presseaussendung.