Der Verwaltungsgerichtshof hegt Bedenken gegen näher bezeichnete Wortfolgen in § 22 AsylG 2005, welche vorsehen, dass das Bundesverwaltungsgericht in bestimmten Fällen amtswegig tätig werden muss.
Unter Hinweis auf das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 12. März 2015, G 151/2014 ua, ist nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofes davon auszugehen, dass nach Art. 130 B-VG den Verwaltungsgerichten nur Zuständigkeiten hinsichtlich der Entscheidung über „Beschwerden“ übertragen werden dürfen.
Rund 7.300 neue Rechtssachen – 43 % mehr als im Jahr 2016 – sind im Jahr 2017 beim Verwaltungsgerichtshof angefallen. Wegen dieses Anstieges konnte der Verwaltungsgerichtshof erstmals die Zahl der zum Jahresende offenen Verfahren gegenüber dem Vorjahr nicht reduzieren; insgesamt waren am Jahresende 2017 etwa 2.800 Verfahren anhängig. Im Jahr 2017 konnten rund 6.600 Verfahren abgeschlossen werden.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer der im jeweiligen Jahr enderledigten Verfahren konnte im Jahr 2017 hingegen auf 4,6 Monate weiter verringert werden.
In der Netflix-Serie „Black Mirror“ ist das Internet der Spiegel der realen Welt. Jedoch werden nur die negativen, die bösen Seiten der Realität gespiegelt. Wer aber entscheidet über „Gut“ und „Böse“ im Internet, über legal und illegal ?
Der deutsch-brasilianische Dokumentarfilm „THE CLEANERS“ enthüllt eine gigantische Schattenindustrie digitaler Zensur in Manila, dem weltweit größten Outsourcing-Standort für „Content“- Moderation. Dort löschen zehntausende Menschen in zehn Stunden Schichten im Auftrag der großen Silicon Valley-Konzerne belastende Fotos und Videos von Facebook, YouTube, Twitter&Co. Komplexe Entscheidungen über Zensur oder Sichtbarkeit von Inhalten werden so an die „Content“- Moderatoren outgesourct. Die Kriterien und Vorgaben, nach denen sie agieren, ist eines der am besten geschützten Geheimnisse des Silicon Valleys. So werden in der virtuellen Welt des Internets die demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln der realen Welt durch geheime Guidelines der Internetkonzerne ersetzt.
Das Land Wien muss nun schon zum dritten Mal (!) das Organisationsgesetz über des Verwaltungsgericht reparieren: Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Bestimmungen über den Geschäftsverteilungsausschuss ebenso aufgehoben hat wie die weitreichenden Kompetenzen der Rechtspfleger erweist sich nun auch die Zusammensetzung des Disziplinarausschuss des Gerichtes als verfassungswidrig (G 29/2018-14 vom 14. Juni 2018).
Der Wiener Organisationsgesetzgeber hatte vorgesehen, dass nur einer der Richter dieses Ausschusses von der Vollversammlung gewählt wird, der Ausschussvorsitzende war vom Präsidenten bestimmt worden, ein Richter von der Personalvertretung in den Ausschuss entsendet worden. Diese Zusammensetzung wurde vom Disziplinarausschuss des Verwaltungsgerichtes Wien im Rahmen anhängiger Disziplinarverfahren selbst angefochten.
EU-Staaten dürfen abgelehnte Asylbewerber erst dann ausweisen, wenn ein Gericht über ihre Rechtsmittel entschieden hat.
Menschen, deren Antrag auf einen Flüchtlingsstatus abgelehnt wird, dürfen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in einem EU-Land bleiben, bis ein Gericht über ihren Einspruch entschieden hat. EU-Staaten müssten einen „wirksamen Rechtsbehelf“ mit aufschiebender Wirkung gewähren, entschied der EuGH diese Woche in Luxemburg (Rechtssache C-181/16).
Konkret ging es um einen Mann aus Togo, der 2011 in Belgien internationalen Schutz beantragt hatte. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag 2014 ab und wies den Mann an, das Staatsgebiet zu verlassen. Der EuGH sollte prüfen, ob die Ausweisungsentscheidung vor Ausschöpfung des Rechtswegs legal ist.
Der Verwaltungsgerichtshof hat in zwei Verfahren eine Klarstellung zu den Grenzen der Auskunftsverweigerung durch Behörden vorgenommen.
Vor allem gegenüber Medien seien Ausnahmen von der Auskunftspflicht eng auszulegen, so der Gerichtshof. Daher darf der Wiener Magistrat gegenüber einem recherchierenden Medium nicht pauschal die Antworten mit der Begründung verweigern, dass er bei einzelnen Vorgängen zur Verschwiegenheit verpflichtet sei. Weiters stellt der Gerichtshof fest, dass das Auskunftsrecht gegenüber Behörden auch den Zugang zu Dokumenten umfassen kann.
Bei Großprojekten prallen Interessen aufeinander. Daran würde die Reform der Umweltverträglichkeitsprüfung nichts ändern.
(Beitrag von Karin Hiltgartner, Expertin für Umwelt-, Klima- sowie Bau- und Planungsrecht, TU Wien, aus Anlass des Fokustages „UVP und Raumplanung“)
Die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) kommt nicht aus den Schlagzeilen: Zuerst herrschte überdurchschnittliche Empörung über den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG), den Bau der dritten Piste des Flughafens Schwechat nicht zu genehmigen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs, wonach der Fokus in einem System der sozialen Sicherheit am individuellen Bedarf liegt, hegt das LVwG Oberösterreich Zweifel, dass die Leistungsdeckelung für Haushaltgemeinschaften im oberösterreichischen Gesetz sachlich gerechtfertigt und damit verfassungskonform ist.
Günther Ofner: In der Türkei wäre das nicht passiert!
Im Rahmen der, anlässlich des Genehmigungsverfahrens für die Dritte Piste gegen das Bundesverwaltungsgericht geführten Medienkampagne ließ Flughafenvorstand Günther Ofner in einem Interview mit folgendem Statement aufhorchen:
„In Istanbul wird in Kürze der größte Flughafen der Welt vor unseren Toren eröffnet werden, mit sechs Start- und Landebahnen. Und der wurde in weniger als fünf Jahren genehmigt und errichtet.“
Anonymer „Insider“ klagt in Zeitung über das Bundesverwaltungsgericht. Was ist dran an den Vorwürfen gegen ein Gericht, das immer wieder in die Schlagzeilen kommt?
Um die Vollziehung des Asylrechts ist es in Österreich schlecht bestellt. Diesen Eindruck musste gewinnen, wer den „Kurier“ vom Sonntag las. Am Asylgericht – gemeint ist das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), die Kontrollinstanz für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) – herrschten „Willkür und Schlamperei“. Die Zeitung beruft sich auf einen gewissen „Herbert“, der seinem Ärger über fragwürdige positive Asylentscheidungen, suspekte Beziehungen zwischen Anwälten und Richtern und ein Versagen der Kontrollmechanismen Luft macht.
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