Standortentwicklungsgesetz: Experten zweifeln an Rechtmäßigkeit

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Das Gesetz zur Standortentwicklung, das demnächst in Begutachtung gehen soll, wird von Juristen kritisch gesehen. Besonders bedenklich sei das Neuerungsverbot.

Während die Wirtschaft nach dem Beschluss der Eckpunkte für das Standortentwicklungsgesetz (StEntG) über schnellere Rechtssicherheit jubelt, zweifeln nicht nur NGOs sondern auch Juristen an der rechtlichen Zulässigkeit des Regierungsvorhabens. Dieses sieht vor, dass Großprojekte automatisch genehmigt werden, wenn die UVP-Behörde nicht innerhalb von 18 Monaten entscheidet.

Der Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk hält die geplante Neuerung vorerst „sowohl vom Verfassungsrecht als auch vom Europarecht her“ für unzulässig.

Besonders bedenklich sei, dass nach der automatischen Genehmigung keine neuen Aspekte mehr ins Spiel gebracht werden könnten – also eine Art Neuerungsverbot greifen soll. Dann könne man nur „mit gefesselten Händen“ gegen eine Entscheidung vorgehen. Auch der Verfassungsrechtler Heinz Mayer ist nach jetzigem Stand kritisch, zum Beispiel wären die Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) dadurch leicht manipulierbar, indem man sie bewusst verzögert.

Hier den Beitrag in der Presse lesen …

Siehe dazu auch: Prinzip einer Genehmigungsgarantie ist rechtswidrig 

Das Begutachtungsverfahren läuft bis 17. August 2018.

Zum Gesetzesentwurf Standort-Entwicklungsgesetz – StEntG (67/ME) …

Zu den Erläuterungen …

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