Ausstellungen über Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaat

DER VEREIN JUSTIZGESCHICHTE UND RECHTSSTAAT LÄDT EIN: Justizpalast 15.05. – 15.07.2019 Bezirksmuseum Josefstadt 04.09.2019 – 31.01.2020 Der Verein Justizgeschichte und Rechtsstaat lädt zu seiner Ausstellungen über Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaat ein. Bestandsgarantien für den demokratischen Rechtsstaat und den Schutz der Menschenrechte sind nur durch politische Bildung erzielbar, die die Bedeutung rechtsstaatlicher Grundsätze und der Zugehörigkeit …

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Gewerberecht: Für Wohnungsvermietung über Airbnb ist Gewerbeberechtigung erforderlich

Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat entschieden, dass für die Vermietung von Ferienwohnungen über die Buchungsplattform Airbnb eine Gewerbeberechtigung notwendig ist.

Der Vermieter hatte zuvor einen entsprechenden Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Lienz angefochten, die aufgrund des Fehlens der Berechtigung eine Geldstrafe über ihn verhängt hatte. Das LVwG hat die Höhe der Geldstrafe zwar herabgesetzt, die Beschwerde im Übrigen jedoch abgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass für die kurzfristige Vermietung mehrerer Wohnungen zu touristischen Zwecken über Internetplattformen wie Airbnb eine Gewerbeberechtigung erforderlich sei.

Unterschied zu Privatzimmervermietern

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Steuerrecht: Digitalsteuer in der EU gescheitert

foto: apa/dpa/stefan jaitner

Internet-Konzerne wie Google und Facebook müssen für ihre Werbe-Einnahmen in der Europäischen Union auch künftig keine Steuern zahlen.

Die EU ist bei ihren Bemühungen um eine Digitalsteuer auf Onlinewerbung gescheitert. Dänemark, Schweden, Estland und Irland blockierten bei einem EU-Finanzministerrat in Brüssel einen entsprechenden Vorschlag von Deutschland und Frankreich. Insbesondere Irland hatte fundamentale Bedenken geltend gemacht. Dort ist Facebook/Europa angesiedelt. Die EU will nun eine Lösung im Rahmen der Industriestaatenorganisation OECD verfolgen.

Finanzminister Hartwig Löger zeigte sich „enttäuscht“, dass sich Europa nicht einmal auf einen „Minimalvorschlag“ einige. Damit „tun wir nicht nur uns selber weh“, so Löger, sondern man sei auch enttäuschend für alle, die an einer internationalen Lösung arbeiteten. Selbst die USA und große internationale Konzerne wie Google und Amazon wünschten sich von der EU eine klare Linie und hätten keine Freude mit zersplitterten nationalen Lösungen. Auch der französische Finanzminister Bruno Le Maire kritisierte „eine verpasste Chance“.

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Projekt zur Europäischen Grundrechtecharta: „Judging the Charta“

Das BMVRDJ führte gemeinsam mit dem Boltzmann Institut für Menschenrechte das EU-finanzierte Projekt zur Europäischen Grundrechtecharta „Judging the Charta“ durch.

(Doris Obereder)

Nach Abschluss dieses Projektes hier die beiden wichtigsten Ergebnisse:

Eine Website mit praxisrelevanten Informationen zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union:

Hier gehts zur Webseite …

Die Website richtet sich hauptsächlich an Praktiker*innen, die mit konkreten Fällen arbeiten und nach Anleitungen suchen, ob und wie die Charta in den jeweiligen konkreten Fällen zur Anwendung kommen kann.

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Staatsbürgerschaft: Schwierige Aberkennungsverfahren bei „IS-Kämpfern“  

Doskozil: Die SPÖ stehe für eine Verfassungsänderung zu Verfügung. (Archivbild) – imago-images

Das Land Wien prüft in einem aktuellen Fall, ob einem österreichischen IS-Kämpfer die Staatsbürgerschaft aberkannt werden kann.

Laut einem Bericht im „Kurier“ soll jener IS-Kämpfer, der vor wenigen Tagen in Syrien festgenommen wurde, seine österreichische Staatsbürgerschaft verlieren. Der Wiener Bürgermeister habe die zuständige Magistratsabteilung beauftragt, den Fall zu prüfen. In Österreich ist nach der derzeitigen Rechtslage ein abgeschlossenes Entziehungsverfahren die notwendige Voraussetzung für die  Aberkennung der Staatsbürgerschaft.

Ex-lege-Aberkennung gefordert

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Zugang zu Umweltinformationen: Geheimhaltung der Glyphosat- Studien war rechtswidrig

Die umstrittenen Studien über das Krebsrisiko des Unkrautvernichters „Glyphosat“ müssen nach einem Urteil des EU-Gerichts öffentlich gemacht werden.

Die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hatte das Unkrautvernichtungsmittel „Glyphosat“ für gesundheitlich unbedenklich erklärt. Ein Grund dafür, dass die EU-Kommission die Zulassung des Pestizids im Jahr 2017 verlängert hatte. Die Studien, welche die Behörde ihrer Entscheidung zugrunde gelegt hatte, wurden aber geheim gehalten.

Jetzt hat das EU-Gericht  der Klage von vier Europaabgeordneten Folge gegeben, welche auf Herausgabe der Studie geklagt hatten. Die Entscheidungen  der EFSA, mit denen der Zugang zu Studien über die Toxizität und die krebserregende Wirkung des Wirkstoffs „Glyphosat“ verweigert wurde, werden für nichtig erklärt.  „Das Interesse der Öffentlichkeit am Zugang zu Informationen über Emissionen in die Umwelt besteht gerade darin, nicht nur zu wissen, was in die Umwelt freigesetzt oder absehbar freigesetzt werden wird, sondern auch zu verstehen, in welcher Weise die Umwelt durch die fraglichen Emissionen beeinträchtigt werden kann“, hieß es in der Begründung der Entscheidung.

Die EFSA hat dadurch, dass sie das öffentliche Interesse an der Offenlegung der verlangten Informationen nicht anerkannt habe, ihre Verpflichtungen aus den Art.2 und 4 der Verordnung Nr.1049/2001 und Art.41 der Verordnung Nr.178/2002 verletzt.

EuGH fordert transparente Verwaltung

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Podiumsdiskussion: Die Justiz im Spannungsfeld des öffentlichen Interesses

Am 7. März 2019 fand im Albert Schweitzer-Haus ein Vortrag von Alois Birklbauer, Professor für Strafrecht an der JKU Linz, zum Thema „Die Justiz im Spannungsfeld des öffentlichen Interesses“ mit anschließendem Podiumsgespräch statt.

Ein Veranstaltungsbericht von Wolfgang Helm

Podiumsteilnehmer waren Friedrich Forsthuber (Präsident des LG Strafsachen Wien), Nina Horaczek (Politologin und Falter-Redakteurin) und Christian Pilnacek (Generalsekretär im Justizministerium), sowie als Moderatorin Susanne Reindl-Krauskopf (Professorin für Strafrecht an der Universität Wien).

Birklbauer legte dar, dass der Einfluss öffentlicher Diskussion auf richterliche Entscheidungen – insbesondere was das Strafmaß betrifft – nachweisbar ist: So können Richterinnen und Richter versucht sein, medialem Druck in dieser Richtung nachzugeben, oder einem Regierungsvorhaben zur Erhöhung der Mindeststrafen bereits im Vorfeld den Wind aus den Segeln zu nehmen. Letzteres mit gutem Grund, da erhöhte Mindeststrafen erwiesenermaßen keine präventiven Effekte haben, aber den richterlichen Spielraum vermindern, in Fällen besonders geringen Verschuldens Einzelfall-gerechtigkeit zu üben. Besonders kritisch seien richterliche Prognoseentscheidungen, da Prognosen immer unsicher seien, aber auch bei Fehlschlag in der Öffentlichkeit vertreten werden müssen, wenn sie gesetzmäßig getroffen worden sind.

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Sicherungshaft (2):  Mangelnde Überprüfbarkeit befürchtet

Wie die Sicherungshaft in der Praxis funktionieren soll, da sind noch viele Fragen offen.

Welche Informationen welcher Behörde zur Verfügung stehen werden, um eine mögliche Gefährdung zu beurteilen etwa, oder mit wie vielen Fällen überhaupt gerechnet wird.

Seitens der Verwaltungsrichter-Vereinigung zeigte sich Siegfried Königshofer jedenfalls skeptisch, dass die Beamten am Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in der Lage seien, Bescheide in einer Qualität zu erlassen, welche dem Gericht eine Überprüfung der Sicherungshaft innerhalb von 48 Stunden ermöglichten. Im Regelfall seien dort juristisch nicht ausgebildete Bedienstete tätig und sei die Qualität der Entscheidungen des Bundesamtes bekannt schlecht.

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Sicherungshaft (1): Warnung von Richtern und Anwälten

Vertreter von Richtern und Rechtsanwälten warnen vor der von der Regierung geplanten Sicherungshaft. Auch Verfassungsexperten können dem Vorstoß der Regierung wenig abgewinnen.

Richtervereinigungspräsidentin Sabine Matejka befürchtet, dass die Regierung die Grundlage für weitgehendere Eingriffe in die Freiheitsrechte über Asylwerber hinaus schaffen will.

Der Präsident der Rechtsanwaltskammer, Rupert Wolff, hält die Präventivhaftpläne der Regierung für „brandgefährlich“. Einen konkreten Gesetzesvorschlag hat die Koalition bisher nicht vorgelegt. Da es sich um eine Zweidrittelmaterie handelt, ist die Zustimmung von SPÖ oder NEOS nötig.

Matejka: Ausweitung in Zukunft befürchtet

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Sicherungshaft für Asylwerber: Richtungsweisende EuGH-Entscheidung


Symbolbild. – (c) Stanislav Jenis (Stanislav Jenis)

Haft für Asylwerber ist in Europa keine Seltenheit. Bereits im Jahr 2016 gab es dazu eine richtungsweisende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur sogenannten „Aufnahmerichtlinie“.

Sicherungshaft ist Behördenpraxis

Die Niederlande haben eines der strengsten, effektivsten und am schnellsten arbeitenden Asylwesen Europas, Kernverfahren dauern meist nur ein bis zwei Wochen. Bezüglich Sicherungshaft haben die Niederlande so wie etwa Belgien die EU-Richtlinie über die Aufnahme von Asylwerbern von 2013 umgesetzt, die in Artikel 8 Abs. 3 Buchstabe e Haft für Asylwerber ermöglicht, wenn das „aus Gründen der nationalen Sicherheit oder öffentlichen Ordnung erforderlich ist“.

Die entsprechende niederländische Regel steht in Artikel 59b Abs. 1 Buchstabe d des Fremdengesetzes, das im Übrigen weitere Haftgründe vorsieht, etwa, um Identität und Staatsangehörigkeit zu ermitteln, oder beim Verdacht, die Person würde untertauchen.

Pingpongspiel mit den Behörden

 

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