
Die Auswirkungen der Flughafenerweiterung auf das Klima müssen berücksichtigt werden, sagt der Verwaltungsgerichtshof. Doch: Emissionen sind nicht dem Flughafen zurechenbar
Der seit Jahren tobende juristische Streit um den Bau einer dritten Start- und Landebahn am Wiener Flughafen hat in Österreich selbst ein Ende gefunden. Am Montag hat auch der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) grünes Licht für das Projekt gegeben und damit die Beschwerden diverser Bürgerinitiativen und Anrainer abgewiesen. Der innerstaatliche Instanzenzug in der Causa ist damit ausgeschöpft.
Der VwGH widmet sich in seiner Entscheidung der grundlegenden Frage, welche Bedeutung der globale Klimaschutz bei der Beurteilung des Großprojektes haben darf. Dabei kommt er zur Ansicht, dass im vorliegenden Fall sehr wohl die gesamten Auswirkungen auf das Klima geprüft und abgewogen werden müssen. Damit widerspricht der Verwaltungsgerichtshof einer früheren Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH).
Aber zunächst zur Ausgangslage:
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Wie die Sicherungshaft in der Praxis funktionieren soll, da sind noch viele Fragen offen.