Schweiz: „Raser-Paragraph“  gilt auch für Polizisten im Dienst

(Symbolbild). – (c) REUTERS (Denis Balibouse)

Seit dem Jahr 2013 hat die Schweiz die Sanktionen gegen Raser im Straßenverkehr massiv verschärft  und gleichzeitig Richtern praktisch jeglichen Handlungsspielraum bei der Beurteilung des Einzelfalles entzogen.

Seither gelten nach dem Schweizer Strassenverkehrsgesetz (SVG) starre Regeln: Wer die Geschwindigkeitslimits um ein bestimmtes Maß überschreitet, muss zwingend zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt werden.

Haftstrafe für Polizisten im Dienst

Jetzt erhielt ein Polizist in Genf ein Jahr bedingte Haft, weil er in einer 50er-Zone bei einem Einsatz viel zu schnell fuhr. Der Mann war während des Einsatzes auf einer Straße, wo Tempo 50 gilt, mit immerhin 126 km/h geblitzt worden. Ziel des Einsatzes war es, einen als gefährlich eingestuften Einbrecher abzufangen.

Die Anklage stützte sich auf den „Raser-Paragraph“  der auch für Polizisten im Dienst angewendet wird. Die Richter vertraten  die Ansicht, dass der Zweck der Tempoüberschreitung darin bestanden habe, Einbrecher abzufangen und nicht darin, Menschenleben zu retten. Diesfalls hätte er nicht belangt werden können.

Regelung juristisch umstritten

 

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Präventivhaft: Kann man ohne Tat eine Gefahr messen?

(Symbolbild) – (c) Clemens Fabry

Thomas Stompe, Psychiater der Justizanstalt Göllersdorf, rechnet vor: Für einen Gefährlichen müssten fünf bis sechs Menschen in Haft.

Auch nach einer Woche Debatte über die Präventivhaft weiß man vor allem eines: eher wenig. Außer, dass die Regierung keine Anwendung auf Österreicher will und Justizminister Josef Moser skeptisch ist. Nur indirekt sickerte gestern Konkretes durch: Gerhard Reischer dürfte laut „Kurier“ ab April Leiter des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl werden. Der blaue Gewerkschafter wird damit jener Behörde vorstehen, die die Präventivhaft für Asylwerber durchführen soll.

Wie diese aber konkret aussehen könnte, dafür bieten allenfalls bestehende Regelungen zarte Anknüpfungspunkte. Sie zeigen jedoch auch die Probleme auf. Allen voran der Maßnahmenvollzug für psychisch kranke Straftäter. „Immerhin machen wir hier das, worum es bei der Präventivhaft geht: Wir erstellen Gefährlichkeitsprognosen“, sagt Thomas Stompe, Oberarzt in der Psychiatrie im AKH sowie in der Justizanstalt Göllersdorf.

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Justizminister: Keine Verhängung von Präventivhaft ohne richterliche Verfügung

ÖVP-Justizminister Josef Moser hat sich zurückhaltend zur geplanten Sicherungshaft geäußert. Solche Maßnahmen erforderten „große Vorsicht und Fingerspitzengefühl“, mahnte Moser. Es müssten unbedingt die Menschenrechte eingehalten werden.

„Es braucht klare gesetzliche Regelungen, Willkür muss ausgeschlossen sein. Dafür stehe ich und sicher nicht darüber hinaus“, so der Minister, der auch eine Verhängung von Präventivhaft ohne richterliche Verfügung ausschloss. Man müsse hier „äußerst sensibel vorgehen“ und die Menschenrechte und die persönliche Freiheit achten. Sicherungshaft dürfe es nur bei „schwerwiegenden Gründen“ geben.

Eine Sicherungshaft nicht nur für Asylwerber und Asylwerberinnen, sondern auch für Menschen mit österreichischem Pass wie vom designierten burgenländischen Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ) vorgeschlagen, hält Moser ebenfalls nicht für möglich. Er verwies darauf, dass die Sicherungshaft nur für Menschen vorgesehen ist, die eine Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen und die abgeschoben werden sollen. Eine Präventivhaft in anderen Bereichen sei kaum möglich.

SPÖ winkt ab

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VwGH Judikatur / Sicherheitspolizeigesetz: Definition des Begriffs „Sportgroßveranstaltung“ 

Das Sicherheitspolizeigesetz ermöglicht präventive Maßnahmen gegen  Personen,  welche im Zusammenhang mit einer Sportgroßveranstaltung bereits gewalttägig waren oder gegen das Verbotsgesetz oder gegen ein Betretungsverbot verstoßen haben.

In diesen Fällen sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, der betreffenden Person mit Bescheid aufzuerlegen, zu einem bestimmten Zeitpunkt bei der Sicherheitsbehörde oder einem Polizeikommando persönlich zu erscheinen und sich nachweislich über rechtskonformes Verhalten belehren zu lassen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, die betreffende Person werde im Zusammenhang mit einer bevorstehenden Sportgroßveranstaltung einen gefährlichen Angriff setzen.

Einen solchen Bescheid hatte der Beschwerdeführer im Revisionsfall erhalten. Der  gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde gab das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich keine Folge.

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Asylrecht: Aberkennungsverfahren belasten Bundesverwaltungsgericht

© Bild: APA – Austria Presse Agentur

Die Zahl der durch das Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl durchgeführten Asyl-Aberkennungsverfahren ist explodiert: Von 161 im Jahr 2015, auf 764 (2016) und 1.476 (2017) auf 5.438 im Vorjahr hinauf (Zahlen 2018 nur von Jänner bis November).

Das ergibt sich der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch das Innenministerium.

Die Zahl der tatsächlichen Aberkennungen durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl  ist um einiges niedriger. Im Vorjahr (wieder nur bis Ende November) wurden hier 652 Fälle gezählt. In den Jahren davor waren es 325 (2017), 124 (2016) und 82 (2015).

Die Aufhebungsquote der Entscheidungen des Bundesamtes durch das Bundesverwaltungsgericht ist politisch umstritten. Die Opposition spricht von 42 Prozent, das Innenministerium geht dagegen von „nur“ 36 Prozent aus.

Volljährigkeit als Auslöser für Aberkennungsverfahren

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Eder / Martschin / Schmid: Das Verfahrensrecht der Verwaltungsgerichte

Praxiskommentar zum VwGVG und VwGG (aktualisierte 2., überarbeitete Auflage)

Mit 1.1.2014 haben die Landesverwaltungsgerichte und das Bundesverwaltungsgericht ihre Tätigkeit aufgenommen. Das Verfahrensrecht dieser Verwaltungsgerichte wird im VwGVG geregelt. Das Verfahrensrecht des Verwaltungsgerichtshofes ist weiterhin im VwGG normiert.

Diese Gesetze sind in ihrer novellierten Fassung (die Novellen 2017 und 2018 sind eingearbeitet und soweit praxisrelevant kommentiert) Gegenstand dieses Praxiskommentars. Zudem wird die Rechtsprechung zum VwGVG und VwGG umfänglich dargestellt.

 

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Polen: Richter fordern Unterstützung von EU-Kommission gegen Disziplinarmaßnahmen

Konstytucja: in Polen tragen viele Demonstranten gegen die Gleichschaltung des Justizsystems die Verfassung mit. – (c) imago/ZUMA Press (Artur Widak)

In einem Brief an den Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, fordert der Präsident der Polnischen Richtervereinigung „Justizia“die EU auf, geeignete Maßnahmen gegen die Versuche der polnischen Regierung zu unternehmen, die Richter durch Disziplinarverfahren unter Druck zu setzen.

Unabhängigkeit der Gerichte wird bezweifelt

Die Disziplinargerichtsbarkeit war im Zuge der umstrittenen Justizreform neu organisiert, u.a. war eine neue  Disziplinarkammer beim  Obersten Gerichts eingerichtet worden. Vor die neuen Disziplinarkammern sollen Richter gezogen werden, deren Urteile juristische Zweifel auf sich gezogen haben. So wurde im September 2018 vom neuen Oberdisziplinarrichter ein Disziplinarverfahren gegen zwei Bezirksrichter aus Warschau und Łódź eingeleitet, die es gewagt hatten, den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) wegen bestimmter Paragrafen der Justizreform anzurufen. Sie hatten beim EuGH sinngemäß angefragt, inwiefern ihre Bezirksgerichte noch als unabhängige Gerichte im Sinne der EU-Charta gelten könnten, wenn ihnen neuerdings eine regierungshörige Disziplinarkommission drohe. Beide haben zur Untermauerung Urteile eingereicht, wegen derer sich die Regierung an ihnen nun rächen könnte.

Disziplinarverfahren verletzen Rechtsstaatlichkeit

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Umstrittene Justizreform in Ungarn: Österreich als Vorbild genannt

Mit Sorge verfolgt das EU-Parlament die von Ungarn beschlossene Einrichtung neuer Verwaltungsgerichte, da die Unabhängigkeit der neuen Gerichte durch die Möglichkeit politischer Einflussnahme nicht gewährleistet erscheint. Dort beruft man sich jedoch auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich und Bayern als Vorbilder.

Neue Verwaltungsgerichte ab 2020

In Ungarn wurde beginnend mit 1997 bis zum Jahr 2011 eine starke richterliche Selbstverwaltung entwickelt. Wesentliche Aufgaben der Justizverwaltung waren einem von der Vollversammlung der Richter gewählten Justizrat übertragen. Der Rechtsschutz gegenüber behördlichen Entscheidungen (Art 47 Grundrechtecharta) wurde von den Zivilgerichten übernommen. Dort wurden, ähnlich wie in Tschechien oder Rumänien, eigene Abteilungen für Verwaltungsrecht eingerichtet.

Durch eine Änderung des Grundgesetzes wurde im Juni 2018 ein neues System von spezialisierten Verwaltungsgerichten eingeführt. Ab Jänner 2020 werden damit ein neues Oberstes Verwaltungsgericht – mit Sitz in Esztergom und nicht in Budapest – und 8 Verwaltungsgerichte erster Instanz eingerichtet.

Die Kritik richtet sich vor allem gegen folgende Punkte der Reform:

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Glücksspielgesetz: Kampf der Behörden mit Gesetzeslücken statt gegen die Organisierte Kriminalität

© Bild: Dominik Schreiber

In anderen Ländern gibt es strenge Gesetze gegen das illegale Glücksspiel: In den USA etwa werden selbst Pokerrunden mitunter vom FBI gestürmt, in Österreich hingegen ist das Aufstellen von Automaten lediglich ein Verwaltungsdelikt.

Da aber vor allem Migranten hier ist ihre letzten Cents verspielen, ist die Lobby für strengere Regeln bisher noch nicht so ausgeprägt.

Verwaltungsstrafen meist nicht vollstreckbar

Dabei stecken hinter dem Betrieb der einarmigen Banditen enorme Geldsummen, die illegal erwirtschaftet werden. Ein durchschnittlicher Automat spielt rund 10.000 Euro im Monat ein, an guten Standorten ist aber noch mehr drinnen. Die dazu passenden Geräte aus Osteuropa kosten etwa 1000 bis 2000 Euro. Die Verwaltungsstrafen betragen rund 1500 Euro, meist sind diese aber nicht einzuheben, da die Automaten in Kohlekellern oder in aufgelassenen Geschäften stehen und die Firmen dahinter in der Slowakei angemeldet sind. So sind die Hintermänner nicht greifbar.

Vor rund einem Jahr berichtete der KURIER über die Millionäre im Hintergrund, die durchaus namentlich bekannt sind. Manche sollen zweistellige Millionensummen pro Jahr kassieren, munkeln Insider. „Auch die einstige Rotlichtszene vom Wiener Gürtel ist in diesem Bereich aktiv“, sagt Dieter Csefan vom Bundeskriminalamt.

Abkassier-Trupps

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Wiener Bezirksgerichten fehlen Mitarbeiter

In den Wiener Bezirksgerichten fehlen Mitarbeiter. Einsparungen, Pensionierungen und attraktive Jobs außerhalb der Justiz tragen dazu bei, dass sich wichtige Entscheidungen in den Bezirksgerichten immer mehr verzögern. Am meisten betroffen ist der Kanzleibereich.

Eine Erbschaft, die sich verzögert, wird verschmerzbar sein. Steht aber für eine alleinerziehende Mutter die Entscheidung zum Unterhaltsgeld aus, bedeutet jeder Tag Wartezeit Ungemach. Entscheidungen der Bezirksgerichte betreffen aber nicht nur Private, sondern etwa auch den Wirtschaftsstandort. Eine Firma, die drei Monate auf einen Grundbucheintrag warten muss, wird Wien schnell wieder den Rücken kehren. Es ist also im Interesse vieler, dass es in den Bezirksgerichten so wenig Verzögerungen wie möglich gibt.

Doch die Realität sieht anders aus. „Wir sind im Justizbereich, wenn ich eine funktionierende Justiz haben will, wie sie bisher funktioniert, zwei Minuten nach zwölf. Es ist höchste Zeit, dass wir etwas tun“, sagte Gerhard Scheucher, Vorsitzender des Zentralausschusses Beamte und Vertragsbedienstete Justiz in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD). Schon heuer wird demnach in Wien das Bezirksgericht Liesing betroffen sein. Spätestens 2020 würden mehrere Dienststellen nicht mehr zu halten sein.

Viele Mitarbeiter gehen in Pension


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