Das Verwaltungsgericht Wien hatte nun erstmals über eine Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)-Beschwerde gegen ein Verwaltungsgericht gemäß Art.130 Abs. 2a B-VG zu entscheiden. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen und ausgesprochen, dass der Anwendungsbereich der Bestimmung sehr eng zu sehen ist (VGW-102/013/3668/2019).
Datenschutzverletzung durch Beweisfoto behauptet
Mit der Verfassungsbestimmung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 22/2018 wurde in Art. 130 B-VG eine Beschwerdemöglichkeit gegen Verletzungen der DSGVO durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit eingefügt. Gemäß Art. 130 Abs. 2a B-VG erkennen die Verwaltungsgerichte über Beschwerden von Personen, die behaupten, durch das jeweilige Verwaltungsgericht in Ausübung seiner gerichtlichen Zuständigkeiten in ihren Rechten gemäß der DSGVO verletzt worden zu sein.
Die Beschwerdeführerin war vom Verwaltungsgericht Wien wegen des Abstellens eines Fahrzeuges im Bereich der Vorschriftszeichen „Halten und Parken verboten“ bestraft worden. Das Gericht stützte sich dabei auf ein im Akt einliegendes Foto, welches das Fahrzeug im Halteverbot zeigt.

Im Revisionsfall war vorgebracht worden, die Revision sei zulässig, weil das Verwaltungsgericht das Erkenntnis nicht verkündet habe. In seiner Entscheidung vom 11.09.2019, Ra 2019/02/0110, stellt der Gerichtshof dazu fest, dass die Verkündung der Entscheidung direkt nach der Verhandlung den gesetzlichen Regelfall darstellt. Nur wenn eine anschließende Verkündung nicht möglich ist, etwa wegen der Komplexität der Sach- oder Rechtslage, hat die Entscheidung schriftlich zu ergehen.
Die neue EU-Agentur European Labour Authority (ELA) soll dazu beitragen, die Fairness und das gegenseitige Vertrauen im Binnenmarkt zu fördern, indem sie sicherstellt, dass die arbeitsrechtlichen Vorschriften der EU in fairer, einfacher und wirksamer Weise durchgesetzt werden.
Manz und LexisNexis, die Marktführer in Österreich, investieren massiv in digitale Produkte, die sie auf die Bedürfnisse von Juristen zuschneiden. Das kostenlose Rechtsinformationssystem des Bundes droht an Bedeutung zu verlieren.
Über Jahre hat Frankreich die Grenzwerte für Stickstoffdioxide in der Luft überschritten – und wurde dafür jetzt verurteilt.
Seit mehr als drei Wochen liegt das Computersystem des höchsten ordentlichen Gerichts von Berlin wegen eines Cyberangriffs lahm. Der Trojaner „Emotet“ war Ende September, mutmaßlich über eine infizierte E-Mail, die ein Mitarbeiter unbedarft geöffnet hatte, ins System gelangt.
Der slowenische Verfassungsgerichtshof hat Verschärfungen im Asylrecht aufgehoben. Konkret wurde ein umstrittener Gesetzesartikel aufgehoben, der es Slowenien im Fall erneuter erhöhter Flüchtlingsankünfte ermöglicht hätte, das Asylrecht komplett auszusetzen und seine Grenzen für Asylsuchende dichtzumachen.
Der Dachverband der Verwaltungsrichter (DVVR) hatte bereits im Sommer 2018 in seiner