Europäische Arbeitsbehörde nimmt ihre Tätigkeit auf

Die neue EU-Agentur European Labour Authority (ELA) soll dazu beitragen, die Fairness und das gegenseitige Vertrauen im Binnenmarkt zu fördern, indem sie sicherstellt, dass die arbeitsrechtlichen Vorschriften der EU in fairer, einfacher und wirksamer Weise durchgesetzt werden.

Die Behörde hat ihre Tätigkeit zunächst in Brüssel aufgenommen, endgültiger Sitz wird Bratislava (Slowakei) sein, wo bis zum Jahr 2024 bis zu 140 Mitarbeiter beschäftigt sein sollen.

Die ELA als neues Werkzeug gegen Sozialdumping

Laut der Europäischen Kommission arbeiten oder leben 17 Mio. Unionsbürger – davon 11,8 Mio. im erwerbsfähigen Alter – in einem anderen Mitgliedstaat der EU als ihrem Heimatstaat (das sind doppelt so viele als noch vor zehn Jahren) und jeden Tag überschreiten 1,4 Mio. davon eine EU-Binnengrenze, um an ihren Arbeitsort zu gelangen.

Dazu kommen noch über 2 Mio. LKW-Lenker im internationalen Straßengüterverkehr, die jeden Tag beim Transport von Gütern oder Fahrgästen eine oder mehrere Binnengrenzen überqueren.

Darüber hinaus ist auch die Zahl der Entsendungen im Zeitraum von 2010 bis 2016 um 68 Prozent auf 2,3 Mio. angewachsen. Das ist für sich genommen kein Problem. Zu einem Problem wird es dann, wenn die Sozialstandards der Länder nicht eingehalten werden und die ausländischen Arbeitskräfte mit Tricks (längeren Arbeitszeiten oder willkürliche Lohnabzüge) ausgebeutet werden.

Den nationalen Behörden sind bei solchen Praktiken nicht befugt einzuschreiten. Ihre Macht endet an der „Grenze“. Die Europäische Arbeitsbehörde soll diese Lücke schließen, auch in dem sie den Informationsaustausch zwischen den Behörden der einzelnen Länder koordiniert und verbessert.

Hier geht’s zur Pressemitteilung der EU-Kommission …

Hier geht’s zur Europäischen Arbeitsbehörde …

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