Die bedrohlich rasante Verbreitung des Corona-Virus und die nicht selten schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen der dadurch ausgelösten Lungenkrankheit COVID-19 stellen die Staaten weltweit vor eine riesige Herausforderung. Die Bandbreite der dagegen ergriffenen staatlichen Maßnahmen reicht in Europa von einer geringfügigen Einschränkung des öffentlichen Lebens verbunden mit dem Appell an die Vernunft (Schweden) über massive Einschränkungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft (Österreich, Deutschland etc.) bis hin zu Entwicklungen, wo zur Bekämpfung der Pandemie neben der Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte auch die innerstaatliche Gewaltenteilung auf unbestimmte Zeit aufgehoben wurde (Ungarn).
Über kurz oder lang werden die zur Pandemiebekämpfung getroffenen behördlichen Maßnahmen und Entscheidungen auch in Österreich vor den Verwaltungsgerichten landen. Erste Rechtsprobleme zeichnen sich schon jetzt ab.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute seine Entscheidung über transnational wandernde Pinguine bekannt gegeben.
Die aktuellen Gesetzesänderungen bringen große Herausforderungen für Behörden, Gerichte, Rechtsschutzsuchenden und Parteienvertreter, welche alle Beteiligten noch lange beschäftigen werden.
Solange in der Ausfertigung einer mündlich verkündeten Entscheidung Spruch und wesentliche Begründungselemente deckungsgleich sind, sind durch einen nach der Geschäftsverteilung vorgesehenen (Ausnahme-)Fall eines Richterwechsels nach der Verkündung einer Entscheidung Verfahrensmängel nicht indiziert.
Einige Staaten in Mittel- und Südosteuropa nutzen die Corona-Krise, um rechtsstaatliche Grundsätze und Institutionen auszuhebeln. Allen voran Ungarn. Die EU-Kommission will zu diesen Vorgängen
Die EU-Kommission hält es aus datenschutzrechtlicher Sicht für möglich,