EuGH: Wanderpinguine unteliegen auch der Europäischen Artenschutzkonvention

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute  seine Entscheidung über transnational wandernde Pinguine bekannt gegeben.

Die „verbundenen Rechtssachen C-3318/04, C-359/04 und C-3160/04“ betreffen ein Strafverfahren gegen zwei italienische Jäger wegen Bejagung dieser Vögel während eins absoluten Jagdverbotes.

Die Entscheidung ist insofen von Bedeutung, als diese, erstmals im Jahr 2016 dokumenierte Art, immer öfter auch im Eropäischen Raum anzutreffen ist.

Der EuGH hat nun klargestellt, dass Wanderpinguine auf dem Gebiet des jeweiligen Mitgliedsstaates den nationalen Bestimmungen über den Schutz und die Bejagung von Zugvögeln unterliegen.

Hier ein Ausschnitt aus der BBC Dokumentation aus dem Jahr 2016:

 

https://www.facebook.com/BBCOne/videos/2429889587230419/

 

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