Mit den in Begutachtung gegangenen Novellen des Epidemiegesetzes und des Covid-19-Maßnahmengesetzes (Begutachtungsende: 09.03.2021) hätte der Gesundheitsminister deutlich mehr Möglichkeiten zum Erlassen von Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie. Die Neuerungen wären weitreichend. Verfassungsjurist Funk spricht von einem „Hammer“.
Bisher waren die Maßnahmen des Gesundheitsministers nur gerechtfertigt, um „einen drohenden Zusammenbruch der medizinischen Versorgung oder ähnlich gelagerte Notsituationen zu verhindern“. Das wird nun erweitert. So muss künftig nur „eine nicht mehr kontrollierbare Verbreitung“ vorliegen – also etwa das Contact-Tracing zusammenbrechen. Die Auslastung der Krankenhäuser bzw. der Intensivstationen würde somit keine Rolle mehr spielen.
Zusammenkunft von vier Personen könnte bereits als Veranstaltung gelten
Die schrittweisen Änderungen des polnischen Gesetzes über den Landesjustizrat, die die effektive gerichtliche Kontrolle der Entscheidungen des Landesjustizrats, mit denen dem Präsidenten der Republik Kandidaten für das Richteramt am Obersten Gericht vorgeschlagen werden, abgeschafft haben, können gegen das Unionsrecht verstoßen.

Die Tromsö-Konvention ist ein weitgehend unbekannter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates aus dem Jahr 2009, der im Dezember 2020 in Kraft getreten ist. Österreich hat den Vertrag – so wie viele andere EU-Mitgliedsstaaten – bis heute nicht unterzeichnet.
Je mehr Personen gegen Corona geimpft wurden desto stärker wird die Diskussionen über Sonderrechte für diese Bevölkerungsgruppe.