
Auf Einladung des Verwaltungsgerichtes Berlin besuchte eine Delegation der Unabhängigen Verwaltungssenate die deutsche Hauptstadt. Dabei kam es zu einem interessanten Erfahrungsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberverwaltungsgerichtes Berlin und des Amtsgerichtes Berlin.
Am Verwaltungsgericht Berlin bestand die Möglichkeit der Teilnahme an zwei mündlichen Verhandlungen zum Thema Fremdenrecht. Mit Einführung einheitlicher Europäischer Regelungen stellt dieser Rechtsbereich die Richterinnen und Richter in der Bundesrepublik vor ähnliche Problemstellungen wie die Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate seit Übertragung diesbezüglicher Zuständigkeiten. Konkret ging es in beiden Verhandlungen um die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zum Familiennachzug, wobei in einem Fall von den Visumsbehörden die Erteilung des Visums wegen mangelnder Deutschkenntnisse des Antragstellers, im anderen Fall wegen einer aufrechten Ausweisung verweigert worden war.