EuGH bestätigt Glücksspielmonopol

Maltesische Online-Konzession muss in Österreich nicht anerkannt werden

Gerhard Strejcek, Standard

Der Europäische Gerichtshof hat in der Österreich betreffenden Rechtssache Dickinger/Ömer (Rs C 447/09  [ richtig: C 347/09, Anm. vuvs-online] vom 15. 9. 2011) klargestellt, dass es im Glücksspielsektor keine zwingende, wechselseitige Anerkennung von Konzessionen geben muss und damit das österreichische Glücksspielmonopol bestätigt.

Ao. Univ.-Prof. Dr. Gerhard Strejcek leitet das Zentrum für Glücksspielforschung an der Universität Wien (ZFG).

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