Recht sprechen – in Würde und in Unabhängigkeit

Es ist Verfassungsvater Hans Kelsen zu verdanken, dass Richter in Österreich unabhängig, unabsetzbar und unversetzbar sind. Die richterliche Unabhängigkeit ist nicht ein Privileg der Recht Sprechenden, sondern ausschließlich der Recht Suchenden.

JANKO FERK (Die Presse)

Es ist, milde ausgedrückt, eine unerhörte Dreistigkeit, eine Person wegen ihrer korrekten und pflichtgemäßen Berufsausübung anzugreifen, wie es zuletzt einem Kärntner Richter geschehen ist, der ein Verfahren gegen einen Politiker zu führen hatte.

Das Ausmaß der Angriffe, Morddrohungen inklusive, lässt dunkel erahnen, was Richterinnen und Richtern blühen könnte, wenn die Bundesverfassung nicht ihren besonderen Schutz vorgesehen hätte.

Der Legislative kommt  in unserem Rechtsstaat die absolute Pflicht zu, den Recht Suchenden die Grundrechte und den Recht Sprechenden ein Judizieren in Würde zu garantieren.

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