Neben Österreich wurden Belgien, Zypern, Deutschland, Litauen, Polen, Schweden und die Niederlande aufgefordert, für die vollständige Einhaltung der Rückführungsrichtlinie zu sorgen.
Die Kommission richtete an die betroffenen acht EU-Länder eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Sollten innerhalb von zwei Monaten keine Verbesserungen erfolgen, kann die Behörde die betreffenden Staaten vor dem EuGH klagen und finanzielle Sanktionen verhängen.

WHR Dr. Martina Handl-Thaler beim UVS Burgenland