Der Tätigkeitsbericht des Verfassungsgerichtshofs für das Jahr 2010 wurde von Bundeskanzler Werner Faymann gemeinsam mit dem Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtshofs 2010 vor kurzem dem Nationalrat vorgelegt (III-266 dB.).
Um den Erledigungsrückstand vollständig abbauen und die Verfahrensdauer nachhaltig reduzieren zu können, hält der VwGH eine Strukturreform der Verwaltungsgerichtsbarkeit für unerlässlich.
Nachdem zuletzt, wie im Bericht festgehalten wird, ein Stillstand des Reformprozesses zu verzeichnen gewesen sei, hoffen die Verwaltungsrichter nun auf eine Umsetzung des Regierungsfahrplans 2011-2013, der in Bezug auf die Einführung einer zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit die Vorlage eines Regierungsentwurfs für den Winter 2011 in Aussicht stellt.
Der VwGH verweist in diesem Zusammenhang auch auf das zunehmende Spannungsverhältnis, in dem sich die bestehende einstufige Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich zu den Anforderungen der Europäischen Union und der Europäischen Menschenrechtskonvention befindet. Nur mit einer einheitlich zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit würde ein zeitgemäßes und internationalen Standards entsprechendes Rechtsschutzsystem geschaffen, ist er überzeugt.