EU-Kommission: Verpflichtender Richteraustausch ab dem Jahr 2014

Mit ihrer Erklärung vom 13.September 2011 setzt die Europäische Kommission klare Ziele zur verstärkten Ausbildung von Richtern, Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Angehörige andere Rechtsberufe im Unionsrecht.

Ziel der Kommission ist es, bis zum Jahr 2020 die Hälfte dieser Personen – rund 700.000 – in der Anwendung des Unionsrechts auszubilden, um so auch das gegenseitige Vertrauen in die unterschiedlichen Rechtssysteme der Mitgliedsstaaten zu stärken. Konkret sieht die Kommission eine verpflichteten Teilnahme am Richteraustauschprogramm EJTN für alle neu ernannten Richter ab dem Jahr 2014 vor.

BUILDING TRUST IN EU-WIDE JUSTICE
A NEW DIMENSION TO EUROPEAN JUDICIAL TRAINING
 
 
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