UVS-Richterreise 2011: Erfahrungsaustausch in Berlin

Oberverwaltungsgericht Berlin

Auf Einladung des Verwaltungsgerichtes Berlin besuchte eine Delegation der Unabhängigen Verwaltungssenate die deutsche Hauptstadt. Dabei kam es zu einem interessanten Erfahrungsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen des Verwaltungsgerichtes Berlin, des Oberverwaltungsgerichtes Berlin und des Amtsgerichtes Berlin.

Am Verwaltungsgericht Berlin bestand die Möglichkeit der Teilnahme an zwei mündlichen Verhandlungen zum Thema Fremdenrecht. Mit Einführung einheitlicher Europäischer Regelungen stellt dieser Rechtsbereich die Richterinnen und Richter in der Bundesrepublik vor ähnliche Problemstellungen wie die Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate seit Übertragung diesbezüglicher Zuständigkeiten. Konkret ging es in beiden Verhandlungen um die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen zum Familiennachzug, wobei in einem Fall von den Visumsbehörden die Erteilung des Visums wegen mangelnder Deutschkenntnisse des Antragstellers, im anderen Fall wegen einer aufrechten Ausweisung verweigert worden war.

Beim Amtsgericht Berlin (entspricht unseren Bezirksgerichten) erfolgte ein Erfahrungsaustausch zum Themenbereich Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Einsprüche gegen Strafen wegen Übertretungen der Straßenverkehrsordnung werden in der Bundesrepublik vor den Amtsgerichten verhandelt. Dabei kommen vereinfachte Regelungen der Strafprozessordnung zur Anwendung, wie etwa der Entfall der Protokollierung von Zeugenaussagen oder dem Erfordernis der Urteilsausfertigung nur im Falle eines Rechtsmittels und damit nur in etwa 10% aller Verfahren. Die Teilnahme an den dortigen Verhandlungen zeigte ansonsten zahlreiche Gemeinsamkeiten mit den UVS-Verfahren (strittige Geschwindigkeitsmessungen usw.).

Beim Besuch des Kammergerichtes Berlin (entspricht den OLG in Österreich) wurde die Geschichte lebendig. Im großen Sitzungssaal tagte während der Nationalsozialistischen Gewaltherrschaft der Volksgerichtshof, der eigens zur Aburteilung der angeblichen Verschwörer gegen Adolf Hitler im Gefolge des Attentats vom 20. Juli eingerichtet wurde. Ein erschütterndes Filmdokument zeugt von den ausschließlich der Abschreckung dienenden Schauprozessen, in denen zahlreiche Todesurteile verhängt und in unmittelbarem Anschluss vollstreckt wurden. Aus Respekt vor den Opfern werden in diesem Verhandlungssaal keine Straf- oder Zivilverhandlungen mehr durchgeführt.

AZ

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