Die Straßenverkehrsordnung enthält für das Nebeneinander von Autos und Fahrrädern auf den Straßen Regeln, die einander widersprechen. Einen Streitfall hat das Höchstgericht nun zugunsten der Radfahrer gelöst.
19.02.2012 | BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)
Wenn zwei aus verschiedenen Richtungen auf eine Kreuzung zukommen und Nachrang haben, muss einer von beiden doch Vorrang haben – auch wenn es zur endgültigen Klärung erst einer Kollision und dann einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs bedarf.