FMA frohlockt: Geldstrafen für Finanzdelikte von Koalition verdoppelt

„Das ist die massive Verschärfung, die die Finanzmarktaufsicht lange gefordert hat“, sagte Finanzmarktaufsicht- Sprecher Klaus Grubelnik am Dienstagnachmittag.

Im Zuge des Sparpakets werden durch das Stabilitätsgesetz auch viele Geldstrafen für Finanzdelikte verdoppelt. So wird zum Beispiel das Strafausmaß für Verstöße gegen das Geldwäschegesetz von derzeit 75.000 auf 150.000 Euro angehoben. Betroffen sind unter anderem auch das Bankwesengesetz, das Börsegesetz und das Pensionskassengesetz.

Gegen von der Finanzmarktaufsicht verhängte Strafen kann man Einspruch erheben, dann entscheidet der unabhängige Verwaltungssenat darüber, dessen Entscheidung rechtskräftig ist. Danach kann man sich nur noch an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof wenden.

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