Staat muss für Polizei-Todesschuss zahlen

Der aus dem Ruder gelaufene Polizeieinsatz in der Wiener Goldschlagstraße, bei dem Mittwochfrüh eine verwirrte Frau von neun Kugeln niedergestreckt wurde, weist starke Parallelen zu einer tödlichen Amtshandlung im Jahr 2004 auf. Fast acht Jahre danach wurde diese vom Verwaltungsgerichtshof nun endgültig als rechtswidrig und das Verhalten der Polizei als unkoordiniert, aggressiv, sogar provozierend verurteilt.

Die Witwe von Nicolae Jipa brachte die tödliche Amtshandlung mithilfe des Anwalts Ingo Riß vor den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). Dieser rügte die „wortklauberische Akribie“, mit der die Exekutive eine „nicht objektivierbare“ Notwehrsituation konstruierte, und befand den Verlauf des Einsatzes für rechtswidrig. In dem „völlig unkoordinierten aggressiven Einschreiten“ der Polizei-Übermacht wurde eine „nahezu provozierende Eskalation“ gesehen.

Das Zerschlagen der Windschutzscheibe und Einsprühen des Pfeffersprays habe eine Panikreaktion des Lkw-Fahrers ausgelöst. Der UVS – der die Einstellung des Strafverfahrens gegen den Polizeischützen ohne Begründung ausdrücklich als der Wahrheitsfindung nicht dienlich betrachtet – attestierte der Exekutive ein Organisationsverschulden.

Das Innenministerium wollte sich mit dieser Entscheidung nicht abfinden und erhob eine Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof. Das Höchstgericht wies diese zurück und schob noch nach, es hätte weniger aggressive Mittel als die Schusswaffe gegeben, um den verwirrten Mann zu stoppen.

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