Verwaltungsgerichte: Neue Kultur

Ob das funktioniert, wird allerdings davon abhängen, wie gut diese Gerichte mit kompetentem Personal ausgestattet werden.

Conrad Seidl, Der Standard

Der Hürdenlauf wird abgeschafft – was der Bürger/die Bürgerin davon hat, wird sich zeigen

Das geht den Amtsweg.“ Der Satz hat beachtliches Drohpotenzial: Ein Akt, der auf den Amtsweg gebracht wird, durchläuft eine Reihe von Abteilungen, die mehr oder weniger lange prüfen, sodann ergeht ein Bescheid. Der Empfänger des Bescheids hat dann Gelegenheit zu berufen. Worauf sich der Vorgang wiederholt: neuer Aktenlauf, neue Prüfung, neuer Bescheid.

So war das seit den Zeiten von Maria Theresia, die – gemeinsam mit ihrem Sohn und Mitregenten Joseph II. – die österreichische Verwaltungskultur begründet hat. Das war ein Fortschritt gegenüber der Amtswillkür, die vordem geherrscht hatte. Und es hat sich lange Zeit bewährt: Wer unzufrieden war, konnte ja (oft nach elendslanger Verfahrensdauer) den Verwaltungsgerichtshof anrufen; oder die Volksanwaltschaft; oder dem Volksmund nach auch das Salzamt. Zudem wurden dutzendweise Sondersenate und Sonderkommissionen gebildet, von der „Bauoberbehörde gemäß § 138 des Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuches“ bis zum “ Zivildienstbeschwerderat gemäß § 43 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Zivildienst“.

All das wird nun abgeschafft. Künftig sollen Verwaltungsgerichte dem Bürger rascher zu seinem Recht verhelfen und die Verwaltung sparsamer machen. Ob das funktioniert, wird allerdings davon abhängen, wie gut diese Gerichte mit kompetentem Personal ausgestattet werden.

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