Verwaltungsgerichte – Uni-Senate und ÖH fordern Ausnahmeregelung für Unis

Unterstützung auch von Rektoren – Befürchten durch Änderung des Instanzenzugs längere, teurere und kompliziertere Verfahren – ÖH: Studenten müssten Professoren verklagen

Für den Sprecher der Uni-Senate, den Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs, ist die Novelle  „ein Beispiel dafür, dass etwas, was generell sehr gut ist, im konkreten Fall sehr schlecht sein kann“.

Haben Studenten Probleme bei der Anrechnung von im Ausland oder an einer anderen Uni abgelegten Prüfungen oder der Anerkennung ihrer Matura, könnten diese schon bald vor Gericht ziehen müssen, wenn sie gegen einen Bescheid berufen wollen. Derzeit sind dafür zuerst Rektorat bzw. Fakultät und in zweiter Instanz der Senat zuständig. Die geplante Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit sieht aber vor, dass Bürger künftig bereits in der zweiten Instanz bei den neu zu schaffenden Verwaltungsgerichten landen. Universitätenkonferenz (uniko), Österreichische HochschülerInnenschaft (ÖH) und Uni-Senate haben am Freitag vor Journalisten in seltener Einigkeit Ausnahmeregelungen für die Unis gefordert.

Eigentlich sollte die Reform raschere Verfahren und schlankere Strukturen bringen. Für den Sprecher der Uni-Senate, den Wiener Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs, ist die Novelle allerdings „ein Beispiel dafür, dass etwas, was generell sehr gut ist, im konkreten Fall sehr schlecht sein kann“. An den Unis würden derzeit die Senate als zweite Instanz rasch und – dank der an der Uni vorhandenen Fachexperten – kostengünstig über Problemfälle entscheiden, wie auch die stellvertretende uniko-Generalsekretärin Doris Schöberl und die ÖH-Vorsitzende Janine Wulz betonten. Durch die Novelle drohe die Zerstörung eines gut funktionierenden Systems, kritisierte Fuchs, der zudem einen Widerspruch zur verfassungsrechtlich garantierten Autonomie der Unis sieht.

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