Aktueller Gesetzestext lässt laut VfGH viele Interpretationen zu – In den Bundesländern gelten zum Teil unterschiedliche Regelungen
In manchen Bundesländern wird das Betteln mit Kindern mit einer Verwaltungsstrafe bis zu 720 Euro geahndet.
Immer wieder wurde in Österreich darüber diskutiert, Betteln teilweise oder generell zu verbieten. Einschränkungen gibt es in praktisch allen Bundesländern, Verbote werden immer mehr. Da man kein einheitliches Bettelverbot, sondern ein „differenziertes“ Gesetz beschließen wollte, lässt der geltende Gesetzestext viele Interpretationen zu. Derzeit befasst sich auch der Verfassungsgerichtshof (VfGH) damit.