VfGH-Präsident Gerhart Holzinger wünscht sich schon seit Jahren die Gesetzesbeschwerde. Durch sie könnten Bürger selbst zum Verfassungsgericht gehen.
PHILIPP AICHINGER (Die Presse)
Seit Jahren betont der Präsident des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), Gerhart Holzinger, dass die derzeitige Situation „nicht befriedigend“ sei.
Denn wer in einem Straf- oder Zivilprozess von einem Gesetz betroffen ist, kann jetzt nur anregen, dass das Gericht die Norm dem VfGH vorlegt. Der VfGH kann dann das Gesetz kippen, sofern es verfassungswidrig ist. Wenn der OGH (oder das unterinstanzliche Zivil- oder Strafgericht) dem Wunsch des Betroffenen aber nicht nachkommt und das Gesetz nicht dem VfGH vorlegt, kann man als Bürger momentan nichts mehr unternehmen.
Alle Parlamentsparteien waren sich daher einig, dass der Verfassungsdienst im Kanzleramt einen Entwurf für die Gesetzesbeschwerde vorlegen soll. Vergangene Woche war es so weit. Das Papier aus dem Kanzleramt sieht vor, dass Bürger nach Ende des zivil- oder strafrechtlichen Instanzenzugs sich noch an den Verfassungsgerichtshof wenden können. Aber nur dann, wenn sie bereits zuvor beim Gericht die Vorlage eines Gesetzes beim VfGH verlangt haben, das Gericht dem Wunsch aber nicht nachgekommen ist.