Nach dem Fall des Glücksspielmonopols 2010 hat der Gesetzgeber gelobt, härter gegen Anbieter von illegalen Automaten und Co. vorzugehen. Aufgrund unklarerer gesetzlicher Bestimmungen taten sich die Behörden aber schwer mit Beschlagnahmungen und Strafen.
Die Folge: Es tobte ein Streit zwischen Finanzpolizei („SoKo Glücksspiel“) und echter Polizei, zudem deckten Betreiber SoKo-Beamte mit zahlreichen Amtsmissbrauchsanzeigen ein. Nun verschärft die Finanz die Gangart. Mit dem Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2012 kommen höhere Strafen. Außerdem sollen geschlossene Betriebe auch wirklich geschlossen bleiben.
Bis zu 40.000 Euro Strafe
Bisher beträgt die Höchststrafe für illegales Glücksspiel 22.000 Euro, diese soll per 1. Jänner 2013 auf 40.000 erhöht werden, „um den Strafbemessungsgründen zu entsprechen“, wie es im Begutachtungsentwurf für das AbgÄG 2012 heißt.
Zudem will die Finanz offenbar mehr illegale Automatensalons zusperren: „Die Betriebsschließung soll als effektives Mittel eingesetzt werden und maximal auf ein Jahr befristet werden.“ Künftig soll die Betriebsschließung auch bei einem Betriebsübergang aufrecht bleiben, wird klargestellt.
Derzeit ist es nämlich gängige Praxis, behördlich geschlossene Betriebe sofort wieder aufzumachen, indem der Betriebsinhaber wechselt. Diese Umgehung soll nun unterbunden werden.