Steiermark: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird den vor einem Jahr wieder eingeführten Pflegeregress auf seine Verfassungsmäßigkeit hin prüfen. Der Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) beantragte aufgrund mehrerer Beschwerden ein Gesetzesprüfungsverfahren.
Senatsvorsitzender Gerhard Gödl bestätigte einen Bericht der „Kronenzeitung“ am Freitag, wonach ein Prüfungsantrag zum steirischen Sozialhilfegesetz gestellt worden sei: Dabei gehe es darum, ob bei der Vorschreibung des Pflegeregresses sonstige Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden müssen.

Am 25. September 2012 fand in den Repräsentationsräumen der JKU das österreichweit erste Symposium zur größten Verfassungsreform der vergangenen Jahrzehnte statt: der im Mai dieses Jahres verabschiedeten Novelle über die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz ab 1. Jänner 2014.
Auch im nächsten Jahr gibt es für UVS-Mitglieder wieder die Möglichkeit an einem der europäischen Gerichtshöfe einen Studienaufenthalt zu absolvieren