Bundesverwaltungsgeicht: Das Gebäude steht fest!

Harald Perl

Der Hauptsitz des Bundesverwaltungsgerichtes wird sich in 1030 Wien, Erdbergstraße 192 -196, befinden.

Wie der zukünftige Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, Harald Perl, in einer Aussendung mitteilte, werden auf rund 15.000qm Nutzfläche  alle  in Wien tätigen ca. 370 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter einem Dach ausreichend Platz finden.

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Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit geht voran

Als Anschubfinanzierung für das Bundesverwaltungsgericht sind rund 4 Mio. € vorgesehen

Budgetausschuss zu Höchstgerichten und Präsidentschaftskanzlei Wien

Nachdem im Frühjahr dieses Jahres die umfassende Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit beschlossen worden war, richtete sich das Interesse der Abgeordneten im heutigen Budgetausschuss zur Beratung des Bundesvoranschlags 2013 für die Höchstgerichte in erster Linie auf die entsprechende Umsetzung der Neuerungen. Ab 1. Jänner 2014 wird in den neun Bundesländern jeweils ein Landesverwaltungsgericht 1. Instanz eingerichtet, auf Bundesebene wird es ein Bundesverwaltungsgericht 1. Instanz, das organisatorisch an den Asylgerichtshof angedockt wird, und ein Bundesfinanzgericht geben. Die Verwaltungsgerichte 1. Instanz sollen in der Regel in der Sache selbst entscheiden, der Verwaltungsgerichtshof fungiert als 2. Instanz, kann allerdings nur mehr unter bestimmten Voraussetzungen angerufen werden.

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Asylgerichtshof und UVS-Vereinigung kritisieren neues Revisionsverfahren

Die Übertragung wesentlicher Teile des neuen Revisionsverfahrens auf die Verwaltungsgerichte erster Instanz wird in beiden Stellungnahmen kritisiert.

Die UVS- Vereinigung weist darauf hin, dass es sich bei dem Systemwechsel von der Bescheidbeschwerde zur Revision um einen der zentralen Punkte bei der Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Österreich handelt. Die rechtliche Sicherheit darüber, wie die neuen Revisionsbestimmungen zu handhaben sind, kann nur durch die Herausbildung einer einheitlichen Rechtsprechung durch den Verwaltungsgerichtshof erreicht werden. Es wird befürchtet, dass es auf Grund der Tatsache, dass die Verwaltungsgerichte in keinem einheitlichen Justizsystem mit zentraler Richteraus- und Fortbildung eingebettet sind, zu einem „Wildwuchs“ von Entscheidungen kommen kann.

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UVS Wien: Gewerkschaft sieht psychische Belastung durch Ungewissheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Dienststellenversammlung beschließt Resolution zum Schutz der Mitarbeiterinnen und fordert Einbeziehung in den Entstehungsprozess des Verwaltungsgerichtes

In einer, am  30. Oktober 2012 am UVS Wien abgehaltenen Dienststellenversammlung wies die Vorsitzende des Personalausschusses darauf hin, dass trotz der drängenden Zeit noch keine Aussagen getroffen werden können, wie das Verwaltungsgericht Wien tatsächlich konkret organisiert sein wird. Man könne immer nur wiederholen, dass es nicht sinnvoll erscheint, ohne Notwendigkeit bewährte Strukturen zu verändern. Es sei wohl auch davon auszugehen, dass sich der Aufgabenbereich des Verwaltungsgerichtes Wien gegenüber jenem des UVS nicht unbeträchtlich erweitern wird, sodass das Potential und Wissen aller UVS MitarbeiterInnen dringend gebraucht werde.

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vuvs-online: Schon wieder Besucherrekord!

Der Monat Oktober brachte für vuvs-online mit mehr als 5.500 Besuchen einen neurtlichen Rekord. Gleichzeitig wurde die 70-tausend Marke übersprungen. Besonderes Interesse fand die Zusammenfassung der Begutachtungsentwürfe und Stellungnahmen zu den Verwaltungsgerichtsgesetzen. Ihr Beitrag ist wichtig! Falls sie Sie von Gesetzesentwürfen oder Stellungnahmen wissen, die bei uns noch nicht gelistet sind, bitte einfach Link oder …

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RBI-Chef Stepic im Streit mit der FMA

Wien: Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien stärkt der Finanzmarktaufsicht (FMA) im Konflikt mit dem Vorstand der Raiffeisen Bank International (RBI) den Rücken. Das von der Aufsicht verhängte Bußgeld gegen sei rechtmäßig.

 Von Christian Höller (Die Presse)

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat in der Auseinandersetzung mit dem Vorstand der Raiffeisen Bank International (RBI) einen Etappensieg errungen. Laut „Presse“-Informationen hat nun der „Unabhängige Verwaltungssenat“ (UVS) entschieden, dass das von der Aufsicht verhängte Bußgeld gegen den Raiffeisen-Vorstand rechtmäßig ist.

 

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Entwurf für Finanzgericht bringt Rückschritt für Rechtsschutz

Nach Auffassung der Personalvertretung des Unabhängigen Finanzsenates erfüllt der vorgelegte Entwurf für ein Bundesfinanzgericht die vom Verfassungsgesetzgeber angestrebte Verbesserung des Rechtsschutzes nicht. Vielmehr sei ein Rückschritt im Rechtsschutzstandard gegenüber dem status quo im Unabhängigen Finanzsenat erfolgt. Das sei ua an der Machtverschiebung von der Vollversammlung zum Präsidenten und somit von der Selbstverwaltung zur weisungsgebundenen, monokratischen …

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Verfassungsgerichtshof prüft Pflegeregress

Steiermark: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird den vor einem Jahr wieder eingeführten Pflegeregress auf seine Verfassungsmäßigkeit hin prüfen. Der Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) beantragte aufgrund mehrerer Beschwerden ein Gesetzesprüfungsverfahren.

Senatsvorsitzender Gerhard Gödl bestätigte einen Bericht der „Kronenzeitung“ am Freitag, wonach ein Prüfungsantrag zum steirischen Sozialhilfegesetz gestellt worden sei: Dabei gehe es darum, ob bei der Vorschreibung des Pflegeregresses sonstige Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden müssen.

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Die Wiener Stadtverwaltung und ihre widerspenstigen Kontrollore

Bürgermeister Häupl: Änderungen noch möglich

In den letzten 20 Jahren haben sich die UVS-Richter  einigen Respekt verschaft. Nun sollen die UVS durch sogenannte Landesverwaltungsgerichte ersetzt werden.

Florian Klenk (Falter Printausgabe)

Der Haken liegt im Kleingedruckten, wie die Vereinigung der Mitglieder des UVS in einer Stellungnahme an die Stadt Wien festhält: Der Gesetzesentwurf, so rügen die UVS-Richter, würde den Rechtsschutz der Bürger verschlechtern.

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Österreichweit erste Tagung zur neuen zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit

 Am 25. September 2012 fand in den Repräsentationsräumen der JKU das österreichweit erste Symposium zur größten Verfassungsreform der vergangenen Jahrzehnte statt: der im Mai dieses Jahres verabschiedeten Novelle über die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz ab 1. Jänner 2014.

Fast 200 TeilnehmerInnen aus ganz Österreich informierten sich aus erster Hand über die neue Rechtslage und diskutierten die Herausforderungen dieses von allen Seiten begrüßten Meilensteines bei der Modernisierung des österreichischen Verwaltungsrechtsschutzes.

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