Neues Gericht: Doch mehr Unabhängigkeit

Nach harscher Kritik ändert Wien den Gesetzesentwurf für ein Verwaltungsgericht.

(„Die Presse“, Print-Ausgabe, 26.11.2012)

Wien: Moderne Landesverwaltungsgerichte sollen künftig Entscheidungen von Landesbehörden überprüfen können: Das ist Teil der Verwaltungsgerichtsreform, die einhellig als wichtig gepriesen wird. Fast ebenso einhellig jedoch wurde die Novelle zur Umsetzung dieses Plans für das Bundesland Wien verrissen. Wie im Vorfeld (u. a. in der „Presse“) berichtet, brachte die Begutachtungsphase harsche Kritik.

Die Novelle sei „ein deutlicher Rückschritt“ gegenüber dem derzeitigen Rechtsschutzstandard, befand die Vereinigung der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate. Der „überschießende Einsatz von Rechtspflegern“ führe eine erstinstanzliche Verwaltungsgerichtsbarkeit „ad absurdum“, so die Richtervereinigung. Auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts bemängelte Verfassungswidrigkeiten. Zu den zentralen Vorwürfen zählte, dass der (nach politischen Überlegungen bestellte) Präsident des Gerichts und sein Vizepräsident durch Vorschlagsrechte für die Besetzung jenen Ausschuss dominieren, der für die sensible Zuteilung der Geschäftsfälle an die einzelnen Richter zuständig ist.

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„Föderaler Wettbewerb“ der Länder bei Erlassung dienstrechtlicher Vorschriften für Verwaltungsrichter

Für Christian Ranacher, Leiter des Verfassungsdienstes Tirol, ist dies der Standpunkt der Länder, solange Verfassungsgerichtshof oder Europäischer Gerichtshof nicht gegenteilige Entscheidungen treffen.

Im Rahmen des Symposions „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“ an der Wirtschaftsuniversität Wien hielt Christian Ranacher, Verfassungsdienst Tirol, einen Vortrag zum Thema  „Organisation und Dienstrecht: Anforderungen und Spielräume für die Gesetzgeber.“

Ranacher beleuchtete den Begriff des „Richters“ in der Bundesverfassung im Lichte der B-VG-Novelle zur Einrichtung von Verwaltungsgerichten. Er gelangte zu dem Schluss, dass dem Verfassungsgesetzgeber ein einheitlicher Richterbegriff fremd sei.

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Ausschuss macht Weg frei für neues Finanzgericht

Bundesfinanzgericht ersetzt ab 2014 Unabhängigen Finanzsenat

Der Finanzausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch den Weg freigemacht für die Schaffung des Bundesfinanzgerichts mit 1. Jänner 2014. Das neue Gericht ersetzt den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) und ist Teil der im Mai im Nationalrat einstimmig eingeleiteten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Insgesamt entstehen elf Verwaltungsgerichte, die mehr als 120 weisungsfreie Berufungssenate und Sonderbehörden auflösen.

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Steuerberater fordern Befugnis für Rechtsvertretung

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder will, dass Steuerberater bei allen strafrechtlichen Fragen, die mit Rechnungslegung und Lohnverrechnung in Zusammenhang stehen, eine rechtliche Vertretungsbefugnis erhalten. Dabei stößt sie allerdings auf den heftigen Widerstand der Anwälte.

Eric Frey, STANDARD

Damit will die Kammer vor allem verhindern, dass Kleinunternehmer, die nicht ständigen Kontakt zu einem Anwalt haben, bei Einsätzen der Finanzpolizei ohne entsprechenden Rechtsschutz dastehen, sagt Kammerpräsident Klaus Hübner im Standard-Gespräch.

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UVS Wien: Vorgehen der Polizei bei Audimax-Räumung „rechtswidrig“

foto: standard/cremer

Polizei nahm Identität von protestierenden Studierenden auf – Vorgehensweise war rechtswidrig, sagt der Unabhängige Verwaltungssenat

Sebastian Pumberger, STANDARD

Am 19. April 2012 demonstrierten Studierenden gegen die Abschaffung des Bachelor-Studiums Internationale Entwicklung an der Universität Wien (derStandard.at berichtete). Im Zuge der Protestkundgebung fand am späten Nachmittag und bis in den Abend hinein auch eine Versammlung im Audimax im Hauptgebäude der Universität statt. Bei deren Auflösung stellte die Polizei die Identität der Anwesenden fest. Das war „rechtswidrig“, sagt der Unabhängige Verwaltungssenat und gibt einer Beschwerdeführerin Recht.

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Wien: UVS-Präsidentin fordert dreijährige Ausbildung für RechtspflegerInnen

In ihrer, auf wien.gv.at veröffentlichten Stellungnahme zum Entwurf des Wiener Verwaltungsgericht-Dienstrechtsgesetzes kritisiert die Präsidentin des UVS Wien die kurze Ausbildungszeit der neuen RechtspflegerInnen. 

Rechtspfleger/innen müssten dort, wo sie bisher im österreichischen Rechtssystem eingesetzt wurden, nämlich in der ordentlichen Gerichtsbarkeit erster Instanz, eine dreijährige Ausbildung aufweisen.  Beim Landesverwaltungsgericht Wien sollen die Rechtspfleger/innen laut dem vorliegenden Entwurf, obwohl sie funktionell in der Rechtsmittelinstanz tätig sein werden, eine bloß einjährige Ausbildung erhalten.

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Symposion „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“

Die Institute für Öffentliches Recht und Steuerrecht der Wirtschaftsuniversität Wien luden am 16. und 17. November 2012 zum Symposion „Die Verwaltungsgerichtsbarkeit erster Instanz“. Namhafte Persönlichkeiten aus Lehre, Rechtsprechung und Verwaltung referierten und diskutierten über den Stand der Vorbereitungen zur Einrichtung der neuen Verwaltungsgerichte. Einmal mehr wurde deutlich, welche gravierenden Änderungen mit dieser Reform für die gesamte staatliche Verwaltung verbunden sind.

Die Vielzahl der Vorträge ermöglicht uns nur einen Teil davon zusammengefasst zu veröffentlichen.

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Entwurf: Burgenländisches Landesverwaltungsgerichts-Übergangsgesetz

Erforderliche organisatorische und personellen Maßnahme bereits mit Ablauf des Tages der Kundmachung der Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle

Die Landesverwaltungsgerichte müssen mit 1. Jänner 2014 ihre Tätigkeit vollinhaltlich aufnehmen. Sie ersetzen mit diesem Zeitpunkt grundsätzlich alle derzeit noch bestehenden Berufungsinstanzen und Sonderbehörden und entscheiden grundsätzlich unmittelbar nach der (erstinstanzlichen) Verwaltungs-behörde.

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Entscheidung des UVS Tirol bestätigt: Abfuhr für russische Milliardärin bei Hauskauf

Urteil. Der Verwaltungsgerichtshof blockiert auch in zweiter Instanz einen neuerlichen Hauskauf von Jelena Baturina in Tirol.

Die Frau des Moskauer Ex-Bürgermeisters Juri Luschkow wollte in Aurach nahe Kitzbühel unweit ihres bisherigen Domizils in der Auracher Kochau eine Villa erstehen. Der Kauf war ihr aber vom UVS verwehrt worden.

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