Polizei nahm Identität von protestierenden Studierenden auf – Vorgehensweise war rechtswidrig, sagt der Unabhängige Verwaltungssenat
Sebastian Pumberger, STANDARD
Am 19. April 2012 demonstrierten Studierenden gegen die Abschaffung des Bachelor-Studiums Internationale Entwicklung an der Universität Wien (derStandard.at berichtete). Im Zuge der Protestkundgebung fand am späten Nachmittag und bis in den Abend hinein auch eine Versammlung im Audimax im Hauptgebäude der Universität statt. Bei deren Auflösung stellte die Polizei die Identität der Anwesenden fest. Das war „rechtswidrig“, sagt der Unabhängige Verwaltungssenat und gibt einer Beschwerdeführerin Recht.
In der Verhandlung galt es vor allem zu klären, ob es sich bei der Protestkundgebung um eine Versammlung im oder eine Besetzung des Audimax handelte. Rechtlicher Unterschied: Bei einer Versammlung dürfen nicht so einfach die Personalien festgestellt werde, sie ist anders als eine Besetzung vom Versammlungsrecht geschützt.
Die Polizei hatte die Annahme vertreten, dass sich die Versammlung in eine Besetzung gewandelt hatte. Dieser Auffassung widersprach der UVS Wien. Der Beschwerdeführerin wurde nach dem Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz Recht gegeben, die Identitätsfeststellung war somit „rechtwidrig“. Die Kosten für die Beschwerde müssen nun von der Landespolizeidirektion Wien erstattet werden.